Abschreibungen in der BIlanz

Hallo,
angenommen, ich habe eine ganz simple Bilanz, bei der auf der Passiv-Seite ein Kredit über 1 Mio steht und auf der Aktiv-Seite eine Maschine für 1 Mio.
Was passiert nun, wenn die Maschine durch Abschreibung im Jahr drauf nur noch 900.000 Euro wert ist? Die Bilanzsumme muss ja auf beiden Seiten gleich sein - wo und wie notiere ich die Abschreibung?

Fragt ein Laie
Hahu

Servus,

wenn während des ganzen Jahres nichts anderes passiert als die Abschreibung der Maschine, besteht die Gewinn- und Verlustrechnung auch bloß aus diesem Posten und der Verlust ist gleich der Abschreibung.

In der von Dir beschriebenen Bilanz war das (Eigen)kapital = Null, in der Eröffnungsbilanz zum folgenden Jahr ist es mit (minus Abschreibung Vorjahr) negativ. Wenn man klassisch alles ohne Vorzeichen darstellen will, wandert das Eigenkapital durch das negative Vorzeichen vom Haben (= Passivseite der Bilanz) ins Soll (= Aktivseite der Bilanz). Die Aktivseite besteht dann aus Restbuchwert der Maschine (1 Mio minus Abschreibung) und dem negativen Eigenkapital (= Abschreibung Vorjahr), auf der Passivseite ist weiter nichts passiert. Man kann auch das negative Eigenkapital mit negativem Vorzeichen auf der Passivseite ausweisen und hat dann eine kleinere Bilanzsumme (= Restbuchwert Maschine).

Eine weitere Möglichkeit ist der indirekte Ausweis der Abschreibung, aber dann wird es ein bissle komplizierter.

Schöne Grüße

MM

Danke, MM, für die Antwort.
Ich hatte die Passiv-Seite immer so verstanden, dass dort die Herkunft des Vermögens deutlich wird. Und da sprengte ein negatives Eigenkapital meine Vorstellungskraft, da es ja niemanden gibt, der mir diese 100.000 Euro gegeben hat, sie sind ja einfach nur weg.

lg hahu

Servus,

dieses:

ist der Grund, weshalb das unter „Eigenkapital“ ausgewiesen wird (in diesem Fall als Fehlbetrag). Wenn es jemanden gäbe, der das gegeben hat, wäre es entweder eine Verbindlichkeit (falls er es denn wieder haben möchte), oder eine (kapitalerhöhende) Einlage, falls es im Zusammenhang mit einem Gesellschafterverhältnis passiert, oder ein Sonstiger betrieblicher (oder außerordentlicher) Ertrag und auf diesem Weg kapitalerhöhend.

Moral: Der Weg von Eröffnungs- zu Schlussbilanz führt nicht selten über die Gewinn- und Verlustrechnung.

Schöne Grüße

MM

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… dann ist das Unternehmen überschuldet (negatives Eigenkapital) und muss Konkurs anmelden: Vermögen (900.000) minus Fremdkapital (1.000.000) = -100.000. Sollte auf der Passiva Eigenkapital sein, dann vermindert sich dies um 100.000 (Verlust) und die Bilanz ist wieder ausgeglichen. Denke an die fundamentale Bilanzgleichung: Vermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) minus Fremdkapital = Eigenkapital. Deswegen ist eine Bilanz immer ausgeglichen (das Eigenkapital ist immer ein Saldo).