Hallo!
Der Fehler liegt in der Mentalität, sich ungerechtfertigten Vorteil bis hin zum Betrug zu verschaffen, nur weil es möglich ist. Natürlich darf man nur betriebliches Anlagevermögen abschreiben.
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung nicht sehr hoch ist, kann es dennoch passieren. Der Verkäufer des Werkzeugs hat nämlich die Barausgabe bei Rücknahme des Werkzeugs ganz sicher gebucht und bei gegebener Veranlassung kann es passieren, dass das FA wirklich gegenprüft.
Noch etwas spricht gegen die Vorgehensweise: Der ruhige Schlaf. Unregelmäßigkeiten der beschriebenen Art ziehen sich nach aller Erfahrung quer durch das Geschäftsgebaren des betreffenden Selbständigen. Weil er keine ehrliche Haut ist und auf Qualität (auch korrekte Buchhaltung hat was mit Qualität zu tun) keinen Wert legt, statt dessen Menschen übers Ohr haut, wo sich die Gelegenheit bietet, wird sein Geschäftsleben von Ärger gekennzeichnet sein. Er wird auch einer Außenprüfung des Finanzamtes (der Prüfer will u. U. sehen, wo die angeblich fürs Besprechungszimmer gekaufte Couch steht und wo dieses und jenes Werkzeug geblieben ist) nicht ruhigen Gewissens entgegen sehen, sondern Blut und Wasser schwitzen und Geschichten präsentieren, die der Prüfer bereits zig Male hörte. So etwas endet im besten Fall sehr teuer.
Im betrieblichen Alltag erledigt oft die Ehefrau oder ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin die laufende Buchhaltung. Mangelhafte Ehrlichkeit des Inhabers lässt sich dabei nicht dauerhaft verbergen. Obwohl solche Charaktermängel in manchen Kreisen als schlau und schlitzohrig gelten, wird damit in jedem Fall ein auf die Dauer ziemlich sicher tödlich wirkendes Gift in Ehe/und/oder Betrieb getragen.
Gruß
Wolfgang