Abschreibungen zurückgeben und weiter abschreiben?

Hallo zusammen,

da ich derzeit den Meister mache, habe ich das Fach Buchhaltung. Meine Kaufleute die ich kenne können mir auch keine Antwort darauf geben. Folgender Sachverhalt:

Ich kaufe z. B. Werkzeug und schreibe das über die Afa-Tabelle ab. Einige Tage nach dem Kauf gebe ich das Werkzeug zurück und erhalte den vollen Betrag erstattet.

Folge: Kaufkosten zu 100% erstattet (in bar), und Gewinnsenkung durch die Abschreibungen, da ich die Rechnung weiterhin vorlegen kann (Voraussetzung: Der Handel fordert nicht die Original Rechnung)

Wo ist unser Denkfehler???

Viele Grüße und schöne Feiertage!!

Der Erlös aus der Erstattung des Kaufpreises fehlt. Der ist genauso zu behandeln, als sei das Teil an jemanden zum Neupreis verkauft worden.

Schöne Grüße

MM

Und dann darf man weiter abschreiben, bei entsprechendem „Gewinn“ im ersten Jahr? Ist das noch kreativ?

Servus,

abschreiben darf man nur die Wirtschaftsgüter, die im Anlagevermögen sind. Ein Wirtschaftsgut, das man zurückgegeben hat, ist nicht im Anlagevermögen, sondern wieder beim Händler - also kann man es nicht abschreiben.

Schöne Grüße

MM

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Hallo!

Der Fehler liegt in der Mentalität, sich ungerechtfertigten Vorteil bis hin zum Betrug zu verschaffen, nur weil es möglich ist. Natürlich darf man nur betriebliches Anlagevermögen abschreiben.

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung nicht sehr hoch ist, kann es dennoch passieren. Der Verkäufer des Werkzeugs hat nämlich die Barausgabe bei Rücknahme des Werkzeugs ganz sicher gebucht und bei gegebener Veranlassung kann es passieren, dass das FA wirklich gegenprüft.

Noch etwas spricht gegen die Vorgehensweise: Der ruhige Schlaf. Unregelmäßigkeiten der beschriebenen Art ziehen sich nach aller Erfahrung quer durch das Geschäftsgebaren des betreffenden Selbständigen. Weil er keine ehrliche Haut ist und auf Qualität (auch korrekte Buchhaltung hat was mit Qualität zu tun) keinen Wert legt, statt dessen Menschen übers Ohr haut, wo sich die Gelegenheit bietet, wird sein Geschäftsleben von Ärger gekennzeichnet sein. Er wird auch einer Außenprüfung des Finanzamtes (der Prüfer will u. U. sehen, wo die angeblich fürs Besprechungszimmer gekaufte Couch steht und wo dieses und jenes Werkzeug geblieben ist) nicht ruhigen Gewissens entgegen sehen, sondern Blut und Wasser schwitzen und Geschichten präsentieren, die der Prüfer bereits zig Male hörte. So etwas endet im besten Fall sehr teuer.

Im betrieblichen Alltag erledigt oft die Ehefrau oder ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin die laufende Buchhaltung. Mangelhafte Ehrlichkeit des Inhabers lässt sich dabei nicht dauerhaft verbergen. Obwohl solche Charaktermängel in manchen Kreisen als schlau und schlitzohrig gelten, wird damit in jedem Fall ein auf die Dauer ziemlich sicher tödlich wirkendes Gift in Ehe/und/oder Betrieb getragen.

Gruß
Wolfgang