Abschreibungsfristen für Geschäfts-Autos

Hallo Gemeinde,

normalerweise werden Geschäftsautos, wenn sie neu gekauft werden, auf 7 Jahre abgeschrieben, hörte ich.
Gebrauchte auf 5 Jahre, habe ich sagen hören.

Ein normales Auto hat doch nach etwa 350.000 km sein Lebensende erreicht. Bei einer intensiven Nutzung von z.B. 70.000 km / Jahr sind die nach 5 Jahren erreicht.
Daher müsste doch für ein neues Auto mit solcher Intensiv-Nutzung die Abschreibungsfrist bei 5 Jahren liegen?

Bei einem Gebrauchten müsste die Abschreibungsfrist doch noch weit kürzer sein, abhängig vom Kilometerstand bei Kauf, oder?

Also z.B. ein Diesel-Pkw wird gebraucht gekauft, ist schon 8 Jahre alt und hat schon 250.000 km auf dem Buckel.
Der hält bei 70.000 km / Jahr noch höchstens zwei Jahre, dann müsste man ihn auf 2 Jahre abschreiben können, nicht?

Oder ist das Finanzamt da so stur, dass man ein solch altes Auto auch auf 4 oder sogar 5 Jahre Abschreibungsfrist ansetzen muss, und dann den noch nicht abgeschriebenen Restwert erst bei der Verschrottung abschreiben darf?

Fragt BT

Hi,

das, was du beschreibst lässt sich unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eingruppieren, d.h. wenn man nachweisen kann, dass das Fahrzeug voraussichtlich nach 5 Jahren seine Gesamtlebensdauer erreicht hat, dann wird auch nur auf 5 Jahre abgeschrieben. Entsprechend verkürzt sich die Zeit bei Gebrauchtfahrzeugen. Nur muss es sich um realistische, nachvollziehbare Annahmen handeln.

Schöne Grüße
C.

Hi Cirwalda,

das bedeutet also, dass z.B. beim Kauf eines Gebrauchten mit 300.000 km und einer Fahrleistung von 50.000 km / Jahr die Abschreibungsfrist sich auf 12 Monate verkürzt, und bei einer Fahrleistung von 100.000 km / Jahr nur noch 6 Monate kurz wird.
Na Mahlzeit.

Gruß
BT

Servus,

das bedeutet also, dass z.B. beim Kauf eines Gebrauchten mit
300.000 km und einer Fahrleistung von 50.000 km / Jahr die
Abschreibungsfrist sich auf 12 Monate verkürzt, und bei einer
Fahrleistung von 100.000 km / Jahr nur noch 6 Monate kurz
wird.

Nein, das bedeutet es nicht.

Bist Du so lieb und stellst die Frage nach dem Sachverhalt, der Dich tatsächlich interessiert?

Wenn jetzt auf Deine obige Feststellung eine Antwort geschrieben wird, wird sich bei Deiner nächsten Anmerkung vielleicht zeigen, dass es sich bei dem Auto um einen Maybach DS8 handelt, oder dass das alles in der Demokratischen Republik Kongo stattfindet - und dann wars wieder für die Katz…

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

genau zu schreiben worum es mir geht verbietet ja die FAQ zur Rechtsberatung.

Ich habe aber so viel kapiert, denke ich, dass eben ein Abschreibungszeitraum „frei“ gewählt werden kann, der der tatsächlichen Nutzungsdauer und den betrieblichen Gepflogenheiten entspricht.

Wenn also z.B. ein Kurierfahrer seinen Diesel-Pkw nachweislich pro Jahr 60.000 km fährt und ein gebrauchtes Fahrzeug erwirbt, weil sein vorhergehendes verschrottet werden musste, und das erworbene Fahrzeug bei Kauf 9 Jahre alt ist und schon 240.000 km drauf hat, kann er auf 24 Monate das Fahrzeug abschreiben.

Gruß
BT

Hi,

Na Mahlzeit.

worüber regst du dich auf?

Möchtest du ein gebrauchtes Fahrzeug auf 8 Jahre abschreiben? Na, das ist doch auch kein Problem.

Normalerweise wollen die Unternehmer einen möglichst kurzen Abschreibungszeitraum. Wenn sie diesen zu kurz bemessen, ist das ein beliebtes Thema bei der nächsten Betriebsprüfung. Im Einspruchsverfahren kann man dann -vielleicht- einen Kompromis erreichen. Nutzungsdauer ist ein wachsweiches Thema. Das wollte ich ausdrücken.
Bei Arbeitnehmern gibt es strengere Verwaltungsanweisungen, da sie ja den Verkaufserlös nicht versteuern. (nur so am Rande)

Schöne Grüße
C.

Hi Cirwalda,

Na Mahlzeit.

worüber regst du dich auf?

ich reg mich nicht auf über die Möglichkeit kürzere Abschreibungszeiträume zu buchen, über die Möglichkeit dazu freue ich mich. Mein „Mahlzeit“ bezog sich darauf, dass ich ein Auto drei Jahre lang auf 4 Jahre bezogen abgeschrieben hatte, und wegen Totalschadens jetzt den Rest - also den Betrag für ein ganzes Jahr - auf ein Mal abschreiben musste. Hätte ich vor drei Jahren die Abschreibungsfrist kürzer gewählt, passend zur Kilometerleistung und zum Kilometerstand / Alter bei Kauf…

Schöne Grüße
Beuteltier

Hallo Gemeinde,

normalerweise werden Geschäftsautos, wenn sie neu gekauft
werden, auf 7 Jahre abgeschrieben, hörte ich.
Gebrauchte auf 5 Jahre, habe ich sagen hören.

Ein normales Auto hat doch nach etwa 350.000 km sein
Lebensende erreicht. Bei einer intensiven Nutzung von z.B.
70.000 km / Jahr sind die nach 5 Jahren erreicht.
Daher müsste doch für ein neues Auto mit solcher
Intensiv-Nutzung die Abschreibungsfrist bei 5 Jahren liegen?

Das bedeutet, dass Du 4 Jahre lang ein siebtel abschreibst und im fünften Jahr, wenn das Auto verschrottet wird, die restlichen 3 siebtel auf einmal, evtl. sogar zuzüglich eines siebtel für das neue Auto. Da ich keine Ahnung habe, bitte Deinen Steuerberater rückfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Tilo

Hi,

Da ich keine Ahnung habe,

aha

bitte
Deinen Steuerberater rückfragen.

das hilft immer

Vielleicht machen wir ein FAQ daraus:

Wenn man keine Ahnung hat, frägt man am besten den Steuerberater seines Vertrauens.

SCNR

Schöne Grüße
C.

1 Like

Hallo Tilo,

Das bedeutet, dass Du 4 Jahre lang ein siebtel
abschreibst und im fünften Jahr, wenn das Auto verschrottet wird, die
restlichen 3 siebtel auf einmal

ich schreib hier sowieso nichts ab, ich frag ja nur allgemein.

Da ich keine Ahnung habe, bitte
Deinen Steuerberater rückfragen.

Sorry, aber das mit den 4x1/7 + 1x3/7 halte ich für absolut unsinnig.
Seit längerem schon muss man ja Monatsweise abschreiben, also ein 7-Jahre-Zeitraum würde monatlich mit 1/84stel gebucht.
Natürlich muss man den noch nicht abgeschriebenen Rest der Anschaffungssumme in dem Moment komplett auf ein Mal abschreiben, wenn das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen raus geht - egal ob durch Verkauf oder durch Verschrottung.

Gruß
BT

Hallo C.

Wenn man keine Ahnung hat, frägt man am besten den
Steuerberater seines Vertrauens.

der Austausch von Vermutungen stellt zumindest keine illegale Rechtsberatung dar und ist somit nicht verboten.

Mit freundlichen Grüßen
Tilo