Hallo, ich habe mir vor ca. 1 Jahr die Terrasse machen lassen. Auch das Verlegen von Betonplatten (60*30)mit vorheriger Aufbereitung und Verdichtung des Untergrundes wurde durch die gleiche Firma gemacht. Heute, nach einem Jahr sind auf einer Fläche von ca. 3 m² die Platten abgesenkt. Mein Unternehmer erzählte mir nach Besichtigung, das würde warscheinlich am Zustand des Bodens liegen (kann ich mir nicht vorstellen, da ich erst vor 1,5 Jahren gebaut habe und dazu auch ein Bodengutachten vorliegt - Hause wurde dann gebaut). Ich teilte ihm darauf hin mit, dass hier wohl eher nicht richtig verdichtet worden ist und er dieses bitte im Rahmen der Gewährleistung richtig machen soll. Er sagte mir, das ich erst einmal einen „Belastungstest“ für die betroffene Fläche machen sollte (ca. 400 €). Er ist davon überzeugt, es liege am Boden und würde nicht dafür im Rahmen der Gewährleistung die Reparatur durchführen (nur gegen ca. 1.200€).
Frage dazu von mir: Hat das schon einmal jemand gehört, dass man für eine simple Terrase evtl. den Boden nochmal prüfen sollte ? Ich bin der Meinung, dass wenn richtig verdichtet worden wäre, so etwas nicht passieren kann. Hat jemand Erfahrung mit dieser ARt von Problem ? Ist das nicht normale Gewährleistung, die hier übernommen werden müßte ? Ich würde mich freuen, hier ein paar Anregungen oder klare Information zu erhalten.
Vorab schon einmal danke
Hallo!
Was besagt denn das Bodengutachten ?
Und wie wurde die Terrassenfläche vorbereitet ?
Boden ausgehoben ca. 30 cm Tiefe,Sohle abgerüttelt,dann lagenweises Einbringen eines Mineralgemischs(Recyclinggranulat) in ca. 20 cm Stärke,abrütteln und einebnen. Dabei gleich das Gefälle weg vom Haus anlegen.
dann Verlegesand oder Splitt in ca. 5 cm Stärke einbringen,glatt abziehen und darauf dann die Platten verlegen. Nochmals abrütteln mit Schutzmatte.
Fugensand einfegen,einschlämmen
Fertig
Eine so lokale Absenkung(ca. 9 Platten) spricht für einen unzureichend hergerichteten Untergrund. Natürlich könnte dort der Boden besonders nachgiebig gewesen sein,aber das muss der Unternehmer vorher prüfen,bzw. es muss auffallen beim Ausheben bzw. beim Abrütteln der Sohle.
MfH
duck313
Vielen Dank für das schnelle Feedback.
Bodengutachten war unter dem Strich ok. Wies eigentlich primär nur darauf hin, dass beim Bau des Hauses im Falle eines Kellers mit Wanne, etc. gearbeitet werden soll. Grob schlüpfrig ab einer bestimmten Tiefe und ansonsten primär typischer ehemaliger Ackerboden.
Ich denke das die Boden-Vorbereitung soweit ok war. Letztendlich war es für mich ihm Rahmen des Auftrages Bestandteil der Aufgabe. Gerüttelt wurde auch, Recyclingmaterial wurde auch verwendet, Rüttelung nach Plattenverlegung ist nicht erfolgt. Ich sehe das auch so, dass der Unternehmer sich hier von allem zu überzeugen hatte.
Gruß
Häuslebauer1965
Hallo Häuslebauer,
der Terrassenbauer hat die Garantie zu leisten. Eine Terasse darf nicht nach dieser Zeit absacken, dann ist diese nicht fachgerecht ausgeführt.
Oder es gibt im Boden tierische Aktivitäten die die Terasse unterhöhlen. Wassersickerungen könnten auch dazu führen wenn auf die Terasse Wasser läuft und dieses in dem Absackbereich verstärkt eindrigt.
Der Unterbau für die Terasse muß fachgerecht ausgeführt sein, das ist nicht durch abrütteln und ein bischen Split erledigt. Falls ein frisch aufgeschütteter Boden absackt, damit ist zu rechnen, dann sollte es keine Problem darstellen den Bereich neu aufzunehmen nachzuarbeiten und dann ist gut. Aber die Stellungnahme des Terassenbauers sieht nach abwimmeln aus, und das riecht nach Ärger. Ich weiss leider nicht was ihr da vereinbart habt, wie das Gewerk beschrieben wurde… ich kann mir aber vorstellen das mit ein wenig „gutwill“ die Sache nachgebessert werden kann.
mfg ni