Hallo, ich habe mich kürzlich über Zahnzusatzversicherungen informiert. Dadurch fand ich u.a. heraus, dass diese theoretisch zwar steuerlich absetzbar sind, es aber in der Praxis kaum Anwendung findet, da der „Topf“, aus dem diese Absetzung stattfinden würde, mit 2800€ gedeckelt ist, (ich bin selbständig) und dieser Betrag bereits durch die normale Krankenversicherung vollständig aufgezehrt ist. Soweit richtig? Was wäre nun, wenn ich die Kosten für den Eigenanteil der Behandlung selber trage? Kann ich diese dann als besondere Belastungen steuerlich erfolgreich geltend machen, oder würden diese auch zu dem 2800€ Etat gehören?
Weiterhin würde ich gerne wissen, ob Beiträge zur Bestattungsvorsorge real absetzbar sind oder auch zu dem 2800€ Topf gehören. Ich bitte, mir laienhafte Formulierungen nachzusehen.
Vielen Dank
Gruss Grendel