Hallo,
wie erfasst man in der Lohnsteuererklärung die Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit, wenn man keine feste Arbeitsstätte hat? Bsp. als Servicetechniker für Aufzugsanlagen gibt es zwar eine „Firmenzentrale“, an welcher man auch immer wieder mal Ersatzteile holt oder zu Besprechungen muss, aber üblicherweise fährt man von der Wohnung aus immer direkt zu den Serviceeinsatzorten und nach verschiedenen Einsätzen dann nach Feierabend nach Hause.
Es gibt den Dienstwagen zur Privatnutzung mit 1% Regelung laut Lohnabrechnung. In der Lohnsteuerbescheinigung sind weder steuerfreie (17.) noch pauschal besteuerte (18.) AG-Leistungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Erster Tätigkeitsstätte erfasst.
Wie behandelt man dies nun steuerlich korrekt?
Und: bei Fahrten mit diesem Dienstwagen zur Privatnutzung werden Fahrten zu Lerngruppen für eine Fortbildung in Teilzeit unternommen. Können diese Fahrten dann überhaupt abgesetzt werden? Wenn die Lerngruppe in der Firmenzentrale stattfindet, die ja aber eigentlich keine Erste Tätigkeitsstätte ist, kann dann, wenn überhaupt, nur die Entfernungspauschale greifen? Bei Fahrten zu Fortbildungen gilt ja sonst die Reisekostenabrechnung und hier dann die tatsächlich gefahrenen KM, nicht nur die einfache Strecke.
Vielen Dank und schöne Grüße,
Sonja