Absetzbarkeit Fahrtkosten bei Firmenwagen

Hallo,
wie erfasst man in der Lohnsteuererklärung die Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit, wenn man keine feste Arbeitsstätte hat? Bsp. als Servicetechniker für Aufzugsanlagen gibt es zwar eine „Firmenzentrale“, an welcher man auch immer wieder mal Ersatzteile holt oder zu Besprechungen muss, aber üblicherweise fährt man von der Wohnung aus immer direkt zu den Serviceeinsatzorten und nach verschiedenen Einsätzen dann nach Feierabend nach Hause.
Es gibt den Dienstwagen zur Privatnutzung mit 1% Regelung laut Lohnabrechnung. In der Lohnsteuerbescheinigung sind weder steuerfreie (17.) noch pauschal besteuerte (18.) AG-Leistungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Erster Tätigkeitsstätte erfasst.
Wie behandelt man dies nun steuerlich korrekt?

Und: bei Fahrten mit diesem Dienstwagen zur Privatnutzung werden Fahrten zu Lerngruppen für eine Fortbildung in Teilzeit unternommen. Können diese Fahrten dann überhaupt abgesetzt werden? Wenn die Lerngruppe in der Firmenzentrale stattfindet, die ja aber eigentlich keine Erste Tätigkeitsstätte ist, kann dann, wenn überhaupt, nur die Entfernungspauschale greifen? Bei Fahrten zu Fortbildungen gilt ja sonst die Reisekostenabrechnung und hier dann die tatsächlich gefahrenen KM, nicht nur die einfache Strecke.

Vielen Dank und schöne Grüße,
Sonja

Ich glaube, diese Art von Fragen sind hier bei WWW nicht erlaubt, …

Hinweis

Dein Beitrag wird gelöscht, wenn er gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt. Bitte stelle deine (steuer-) rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form. Nur abstrakt dargestellte Sachverhalte dürfen aus rechtlichen Gründen diskutiert werden.

Hallo, da nicht in der ICH Form gestellt, dürfte diese Anfrage ggf. durch gehen.
Ich hatte den Fall auch, da über lange Zeit kein festes Büro.
Ich musste den nächst gelegenen Firmenhauptsitz wählen.

Lese für dich aber noch mal nach und melde mich.

Konnte den Text leider nicht, obwohl erst 30 Sekunden vergangen, ändern bzw. löschen :frowning:

Hi

Also, die 1% sind im Bruttolohn verankert;

Normale Fahrten zum Firmen-Standort gehören in „Fahrten Wohnung Arbeitsstätte“ eintragen.
Die anderen Fahrten müssen gesondert ermitteln und in „sonstige Werbungskosten“ eingetragen werden.

Arbeitgeber-Bestätigung kann einfordern werden für die Dienstzeit länger als 8 stunden, wenn die Person z. B. diese direkten Montagetouren macht (Direktanfahrt zu Kunden)! = Pauschalbeträge zu Verpflegungsmehraufwand eintragen!

Die Sache mit der Privatnutzung ist eine Fortbildung = Aufschlüsseln, Berechnen und unter Fortbildungskosten eintragen!

Tipp: Im s. g. KONZ nachschlagen, gute Lektüre und Tipps&Tricks.

Hallo Kai,
vielen Dank!
Das heißt, dann müsste man aufschlüsseln an welchen Tagen man direkt zur Firma gefahren ist und die anderen Tage mit Direkteinsatz (täglich anders) ebenfalls? Also konkret, ca. 200 Tage einzeln aufschlüsseln?

Das mit den Pauschbeträgen für Dienstzeit über 8 Stunden ist klar, dafür gibts auch schon einen Wisch vom AG :wink:
Aber Danke für den Hinweis!

Den Absatz mit der Fortbildung habe ich jedoch nicht ganz verstanden…
Meinst Du hier mit aufschlüsseln, dass jeder einzelne Lerngruppentag anfahrtsmäßig vom tatsächlichen Anfahrtsort berechnet werden muss? Also je nachdem, von zu hause oder vom letzten geschäftlichen Einsatzort?
Und: wenn diese Fahrten mit dem Firmen-PKW gemacht werden, kann man diese dann überhaupt absetzen?

Vielen Dank nochmal und schöne Grüße :wink:
Sonja

as heißt, dann müsste man aufschlüsseln an welchen Tagen man direkt zur Firma gefahren ist und die anderen Tage mit Direkteinsatz (täglich anders) ebenfalls? Also konkret, ca. 200 Tage einzeln aufschlüsseln?

Ja, kann man Pauschal oder als Liste aufschlüsseln!
Es muss nur für den Beamten im FA nachvollziehbar und logisch sein.

Den Absatz mit der Fortbildung habe ich jedoch nicht ganz verstanden...
Meinst Du hier mit aufschlüsseln, dass jeder einzelne Lerngruppentag anfahrtsmäßig vom tatsächlichen Anfahrtsort berechnet werden muss? Also je nachdem, von zu hause oder vom letzten geschäftlichen Einsatzort? 
Und: wenn diese Fahrten mit dem Firmen-PKW gemacht werden, kann man diese dann überhaupt absetzen?

Ja, weil es ja privaten Aufwendungen sind, ähnlich zu sehen wie der Punkt oben.
Sollte natürlich der Sprit vom AG, z. B. durch eine Tankkarte bezahlt werden, dann ist das ein anderes Thema.

Hallo Kai,
genau das, in diesem Beispiel wären sämtliche Kosten den Firmenwagen betreffend mit dem Abzug im Gehalt abgegolten.
Tanken, Wäsche, Werkstatt, Reifen… alles.
Also kann für die Fahrten zu den Lerngruppen nichts abgesetzt werden, aber die Verpflegungspauschale bei Abwesenheit über 8 Stunden am Tag, korrekt?

Danke + Gruß,
Sonja

Ja :smile:

Hallo Kai,
danke nochmal…
Fragen über Fragen… weißt Du (oder sonst jemand) wie es sich verhält, wenn der AN zwar keine Betriebskosten zahlen muss, ihm aber monatlich ein Eigenanteil an der Leasingrate und für Sonderausstattung in Abzug gebracht werden, zusätzlich zu dem 1 %?
Ich hab viel gegoogelt aber nichts Eindeutiges gefunden… es sollen wohl Werbungskosten sein, aber in welcher Höhe kann ich die ansetzen? :confused:

Danke + Grüße,
Sonja