Absetzen und Abschreiben bei einer GbR möglich?

Hallo zusammen,

seit Anfang des Jahres habe ich eine GbR gegründet und betreibe das Gewerbe Nebenberuflich. Der Weg zum Steuerberater bin ich bis jetzt aus kostengründen noch nicht gegangen. Gibt es eine Tabelle, wo man einsehen kann, welche Sachen abgesetzt oder abgeschrieben werden können?

Hallo!

Grundsätzlich kann das sehr unterschiedlich sein. Eine Prostituierte kann Ausgaben für Präservative absetzen, ich nicht. Somit kann mann nicht generell sagen, dies oder das kannst du absetzen, sondern es kommt auf die betriebliche Veranlassung an. Grundsätzlich schwierig sind Reitpferde, Yachten und Ausgaben für die Jagd, alles andere kommt darauf an…

PS: Eine Angabe der gewerblichen Tätigkeit, der du nachgehst, könnte hilfreich sein.

Schöne Grüße

Alleine?

Nein.
Es gibt Grundsätze zum „Absetzen“ und „Abschreiben“, die findet man in den Gesetzen (EStG wäre mal ein Einstieg) und in vielen Kommentaren dazu.

Ist das Gewerbe denn angemeldet? Und noch keine Post von Finanzamt und IHK bekommen?
Letztere (IHK) bietet fast überall Seminare für Gründer an (die heißen dann sinnigerweise oft „Gründerseminare“). Das wäre zu empfehlen!

Servus,

wenn Du das Gewerbe beschreibst, lässt sich mehr dazu sagen.

Kaufmännische Buchführung, die bei einer GbR dringend anzuraten ist, auch wenn sie sonst vielleicht nicht dazu verpflichtet wäre, muss man sich allerdings ein bisselchen gründlicher (z.B. bei der IHK, in der Regel mit exzellentem Preis-/Leistungsverhältnis) beibringen lassen als bloß mit einer Aufzählung möglicher betrieblicher Aufwendungen.

Schöne Grüße

MM

Im Bereich IT-Dienstleistungen. Wir haben die GbR mit drei Personen gegründet. Die Frage ist, ob wir zB. eigenes Werkzeug, Notebooks, Smartphone usw. absetzen oder abschreiben können.

Ja, natürlich, soweit es sich um notwendiges (betrieblicher Nutzungsanteil über 50 %) oder gewillkürtes (betrieblicher Nutzungsanteil über 10 %) Betriebsvermögen handelt, der private Nutzungsanteil ist ggf. zu berücksichtigen. Dies kann im Sonderbereich des GbR-Gesellschafters (Sonderbilanz) oder in der Gesamthandsbilanz passieren, oder ggf. auch als Nutzungseinlage (dann regelmäßig im Sonderbereich).

Wenn du jetzt sagst: „Hä?“, dann geh besser zum Steuerberater, Personengesellschaften sind nicht einfach.

Wie hoch sind die Kosten bei einem Steuerberater? Nicht das am Ende nichts mehr übrig bleibt ?!

Sehr unterschiedlich, abhängig von der Höhe der Umsätze und Gewinne, der Anzahl der Geschäftsvorfälle, der ordentlichen Vorbereitung der Belege und zudem verhandelbar.

Servus,

in der beschriebenen Konstellation sprechen ein paar Dinge dafür, dass ein StB vom ersten Tag an rentabel für die GbR ist - insbesondere wenn man mit ihm ausmacht, dass man unter seiner Anleitung nach und nach dazu kommt, die Aufzeichnungen und vielleicht auch mal die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen selber zu machen: Am Belegekloppen verdient kein StB besonders gut, daran klammert man sich nicht.

Das erste ist, dass diese GbR möglicherweise einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen kann (und kein Gewerbebetrieb ist), wenn man das richtig begründet. Das kann, wenn die Sache mal in eine hauptberufliche Existenz wachsen sollte, eine Menge Gewerbesteuer sparen. Aber nur, wenn man das von Anfang richtig darstellt.

Das zweite ist, dass bereits mit den beschriebenen Sacheinlagen und deren Bewertung die Kapitalkonten der drei Gesellschafter von Anfang an nicht trivial sind - das macht nichts aus, solange man sich gut versteht, kann aber recht teuer werden, wenn sich die Gesellschafter nicht mehr so vertragen sollten und jeder „seinen Anteil“ haben will, bevor man auseinandergeht.

Schöne Grüße

MM

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