Absicherung für Unterverteilung

Hallo Leute,

ich suche die Norm oder Vorschrift, aus der hervorgeht, wie eine UV abzusichern ist.

Ist es möglich eine UV mit z.B. einem Leistungsschutzschalter 32A Auslösecharakteristik C abzusichern oder ist es erforderlich Neozed-Sicherungselemente in einem Lasttrenner vorzusehen?

Leider habe ich die Norm trotz langer Suche im Netz nicht gefunden. Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen. Danke.

Hallo!

mit „normalen“ Leitungsschutzschalter in Reihe hat man immer das Problem der mangelnden Selektivität im Kurzschlussfall (nicht Überlastfall).
Es werden beide LS auslösen, der C 32 A und die B 16 im Unterverteiler.

Bei Schmelzsicherungen als Vorsicherung oder mit speziellen „selektiven LS“ (typ. im Vorzählerbereich) kann man diesen Mangel ausgleichen.

Aber ein direktes Verbot kenne ich nicht. Aber aus Gründen der Betriebssicherheit macht man es so nicht…

MfG
duck313

Eine Unterverteilung zur Versorgung unbekannter Anlagen, die über eine unbekannte Zuleitung unbekannter Länge und unbekannter Verlegart versorgt wird, ist zwingend mit einer unbekannten Leitungsschutzeinrichtung abzusichern.

IM ERNST:

In der DIN18015 steht, dass Wohnungszuleitungen so auszuführen sind, dass sie mit 63A abgesichert werden können.
Diese DIN ist aber nicht zwingend - und für eine Studentenwohnung sicher übertrieben!

Neben dem absolut richtigen Hinweis, dass nur Leitungsschutzschalter der Charakterisktik „E“ selektiv zu nachgeschalteten Leitungschutzschaltern sind (meines Wissens nicht als normales Reiheneinbaugerät verfügbar!), muss man sich doch zunächst mal anschauen, was überhaupt an der Verteilung betrieben werden soll.
Danach wird dann die Absicherung gewählt, zu der wird passend die Leitung verlegt.
Wenn die Leitung schon liegt, dann muss man den Leitungsschutz eben dazu passend wählen.
Lasttrenner sind nicht nötig.
Wenn die Vorsicherungen auslösen, hat man was falsch dimensioniert, „immer mal wieder“ auslösen / ersetzen wäre nicht normal.