Absicherung gegen Brandschaden an Nachbarshäusern

Hallo,

Ich wohne in einer WG zu zweit in einem alten Bauernhaus. Das Haus gehört einer Erbengemeinschaft meiner Familie. Nun habe ich vor kurzem erfahren dass die Brandversicherung nur für den eigenen Schaden aufkommt, nicht jedoch für Schäden am Eigentum der Nachbarn.

Wir haben keine Zentralheizung und jeder Raum wird einzeln befeuert. Das Haus ist im Ortskern eingebaut mit großer Scheune mit geringem Abstand zu den Nachbarn.
Das eigene Haus hat kaum an Wert, sollte jedoch mal ein Feuer auf Nachbargebäude übergreifen wirds richtig teuer. Daher möchte ich mich für den Brandfall absichern.
Es gibt scheinbar Gebäudehaftpflicht und Privat (Personen) Haftpflicht . Ich blicke da nicht ganz durch. Meine Großmutter hält den größten Anteil mit 50%. Da ich nicht (alleiniger) Eigentümer des Gebäudes bin, würde eine Privathaftpflicht für den Schaden an den Nachbarsgebäuden aufkommen? Oder benötige ich eine Gebäudehaftpflicht? Wir sind beide im Haus gemeldet, mein Mitbewohner hat jedoch keinen Mietvertrag(und auch keinen Eigentumsanteil). Vielen Dank!

Stimmt. Aber die können und sollten sich doch sowieso selbst versichern. Nennt sich Hausratversicherung.
Die deckt alle Schäden an der Einrichtung (also deine Möbel z.B.) ab.

Die Gebäudeschäden (Mauerwerk, Dach, Fenster, technische Einbauten der Haustechnik) gehören dir ja sicherlich nicht. Diese Schäden deckt die Gebäudeversicherung, die eigentlich jeder Hauseigentümer hat (die gängigsten Gefahren sind damit abgedeckt, Brand, Sturm, Leitungswasserschaden)

Und dann gibt es die Privathaftpflicht, die Schäden bei anderen trägt, für die Du verantwortlich gemacht werden kann (z.B. fahrlässig eine Kerze brennen lassen und aus dem Haus gegangen).

MfG
duck313

Nachtrag:
hab das wohl etwas missverständlich beschrieben.

Dein Nachbar hat doch selbst eine Gebäudeversicherung die sein Haus im Brandfall versichert. Das ist selbstverständlich.
In sein Inventar deckt seine eigene Hausratversicherung ab.

Also alles ganz normal.

Wenn ein Feuer von deinem Haus auf den Nachbarn übergeht (eigentlich darf das nicht sein, weil es Schutzabstände gibt), dann kannst du dich dagegen nicht versichern.
Das muss der Nachbar selbst machen (wird auch so sein !).

Deine Haftpflicht würde Fremdschäden abdecken, die Du selbst (fahrlässig) verursacht hast.

Danke für deine Antwort. Die Versicherung des Nachbarn wird von mir doch sicher den Schaden einfordern? Eine gewisse Fahrlässigkeit ist ja bei einer Brandursache oft zu finden (Backofen angelassen o.Ä.) Die Häuser sind nahezu aneinander gebaut, mit anliegender Scheune(Stroh!) Also wenn ich eine Haftpflicht versicherung abschließe bin ich auf der sicheren Seite? Braucht mein Mitbewohner auch eine Haftpflicht, also kommt es darauf an, wer für die Ursache verantwortlich ist?

Du (eigentlich Ihr Hauseigentümer zusammen, einzeln geht das m.E. gar nicht) braucht eine Gebäudeversicherung.
Die hat eigentlich jeder Hauseigentümer.

Die trägt (auch) den Schaden bei den Nachbarn, wenn Feuer von Euch auf den Nachbarn übergeht.
Ganz unabhängig davon, ob es einen Verursacher gibt.

Gibt es einen Verursacher, dann haftet der gegenüber der Gebäudeversicherung. Die wird den Fremdschaden bezahlen (müssen), will aber vom Verursacher Schadenersatz haben.
Deshalb wäre es gut, wenn der Verursacher auch eine private Haftpflichtversicherung hat die ihn schützt.

Und das gilt auch für Mitbewohner außerhalb einer Familienversicherung.
(Ehepartner und kleine Kinder wäre ja inklusive)

Also der WG-Bewohner braucht eigene Haftpflicht. Und für seinen „Krempel“ vielleicht auch eigene Hausratversicherung, je nach Wert und Umfang.

Mich wundert man hat keine. Die private Haftpflicht ist so wichtig und preiswert, das man sich da eigentlich gar keine Gedanken, ja oder nein, machen müsste.
Ab 50 - 70 € im Jahr für Singles.

Lies mal hier rein :smile:

Wenn das Feuer aufs Nachbarhaus übergeht, kann es richtig teuer werden

Brennt ein Reihenhaus, geht das Feuer leicht auf das Nachbarhaus über. Fraglich ist hier vor allen Dingen, wer kommt für den Schaden am Nachbarhaus auf, wenn der Eigentümer des brennenden Hauses den Brand nicht verschuldet hat. Der Bundesgerichtshof macht ihn trotzdem haftbar.

Im Schlafzimmer eines Reihenhauses brach Feuer aus. Hinterher wurde mit der Versicherung darüber gestritten, ob sich die Eigentümer, ein Ehepaar, leichtsinnig verhalten hatten. Das Ehepaar verneinte das und behauptete, der elektrische Motor zum Verstellen der Liegefläche des Bettes sei defekt gewesen. Fest stand jedenfalls: Das Feuer hatte auch die Nachbarhäuser ergriffen und beschädigt.

Der Gebäudeversicherer des Ehepaares regulierte den Schaden der benachbarten Hauseigentümer und forderte den Betrag von den Versicherungsnehmern zurück. Dass sie den Brand schuldhaft ausgelöst hätten, sei nicht bewiesen, hielten diese der Versicherung entgegen und zahlten nicht.

Die Versicherung klagte auf Schadenersatz - mit Erfolg. Auf die Frage, wer oder was den Brand verursacht hat, kommt es hier nicht an, stellte der Bundesgerichtshof fest. Wird das Eigentum von Nachbarn beschädigt, haftet der Grundstückseigentümer, von dessen Anwesen das Ganze ausgeht. Denn der Anspruch der Nachbarn auf finanziellen Ausgleich besteht unabhängig vom Verschulden (BGH, Urteil vom 1.4.2011, Az. V ZR 193/10).

MfG
duck313