Du (eigentlich Ihr Hauseigentümer zusammen, einzeln geht das m.E. gar nicht) braucht eine Gebäudeversicherung.
Die hat eigentlich jeder Hauseigentümer.
Die trägt (auch) den Schaden bei den Nachbarn, wenn Feuer von Euch auf den Nachbarn übergeht.
Ganz unabhängig davon, ob es einen Verursacher gibt.
Gibt es einen Verursacher, dann haftet der gegenüber der Gebäudeversicherung. Die wird den Fremdschaden bezahlen (müssen), will aber vom Verursacher Schadenersatz haben.
Deshalb wäre es gut, wenn der Verursacher auch eine private Haftpflichtversicherung hat die ihn schützt.
Und das gilt auch für Mitbewohner außerhalb einer Familienversicherung.
(Ehepartner und kleine Kinder wäre ja inklusive)
Also der WG-Bewohner braucht eigene Haftpflicht. Und für seinen „Krempel“ vielleicht auch eigene Hausratversicherung, je nach Wert und Umfang.
Mich wundert man hat keine. Die private Haftpflicht ist so wichtig und preiswert, das man sich da eigentlich gar keine Gedanken, ja oder nein, machen müsste.
Ab 50 - 70 € im Jahr für Singles.
Lies mal hier rein
„Wenn das Feuer aufs Nachbarhaus übergeht, kann es richtig teuer werden“
Brennt ein Reihenhaus, geht das Feuer leicht auf das Nachbarhaus über. Fraglich ist hier vor allen Dingen, wer kommt für den Schaden am Nachbarhaus auf, wenn der Eigentümer des brennenden Hauses den Brand nicht verschuldet hat. Der Bundesgerichtshof macht ihn trotzdem haftbar.
Im Schlafzimmer eines Reihenhauses brach Feuer aus. Hinterher wurde mit der Versicherung darüber gestritten, ob sich die Eigentümer, ein Ehepaar, leichtsinnig verhalten hatten. Das Ehepaar verneinte das und behauptete, der elektrische Motor zum Verstellen der Liegefläche des Bettes sei defekt gewesen. Fest stand jedenfalls: Das Feuer hatte auch die Nachbarhäuser ergriffen und beschädigt.
Der Gebäudeversicherer des Ehepaares regulierte den Schaden der benachbarten Hauseigentümer und forderte den Betrag von den Versicherungsnehmern zurück. Dass sie den Brand schuldhaft ausgelöst hätten, sei nicht bewiesen, hielten diese der Versicherung entgegen und zahlten nicht.
Die Versicherung klagte auf Schadenersatz - mit Erfolg. Auf die Frage, wer oder was den Brand verursacht hat, kommt es hier nicht an, stellte der Bundesgerichtshof fest. Wird das Eigentum von Nachbarn beschädigt, haftet der Grundstückseigentümer, von dessen Anwesen das Ganze ausgeht. Denn der Anspruch der Nachbarn auf finanziellen Ausgleich besteht unabhängig vom Verschulden (BGH, Urteil vom 1.4.2011, Az. V ZR 193/10).
MfG
duck313