Fall: Frau A möchte von ihrem Bekannten Herrn B ein Kind, aber sie möchte nur das Kind, nicht den Vater dazu, und auch ansonsten nichts, weder Geld noch Fürsorge.
Wenn Herr B nun einwilligt, ihr das Kind zu schenken, hat er eine Möglichkeit, sich abzusichern, daß Frau A nicht später doch kommt, weil sie denkt: 300 Euro mehr würden mir guttun, ich klage jetzt doch die Vaterschaft ein ?
Das hieße für ihn dann ja, 18 Jahre Kindesunterhalt zu bezahlen, obwohl die anfängliche Vereinbarung ja anders war.
Ich frage, weil ich etwas gelesen habe dahingehend, und das schockierend finde, daß man als Mann bei so einer Geschichte vollkommen der Anständigkeit einer Frau ausgeliefert sein soll. Also daß sie sich an die Vereinbarung: Keine Rechte, keine Pflichten für beiden Seiten aneinander - hält.
Also die Frage ist: Gibt es Sicherheiten, daß man eine Art Vertrag macht vorher oder so etwas ?