Hallo,
auch auf die Gafahr hin, dass ich mich als Politik-Unwissende oute, aber ich habe ein Frage, die mir bzgl. der Landtagswahl in Bayern gekommen ist.
In der Wahl kam die CSU/ CDU auf 47,7 % der Stimmen und es heißt, sie hätte die absolute Mehrheit erreicht. Müsste man nicht eigentlich mehr als 50 % haben, um tatsächlich die absolute Mehrheit zu haben? Oder wird das hier anders gerechnet? Das ist mir nicht so ganz klar. Oder werden die Nichtwähler irgendwie mitberücksichtigt? Wenn man nicht von 100 % ausgeht sondern von der Wahlbeteiligung von 63,9 % würde es passen, aber Sinn macht das für mich trotzdem nicht…
Danke schonmal
Wacholderdrossel
Hallo,
du vergisst die Stimmen für Parteien, die an der 5% Hürde gescheitert sind.
FDP 3,3%
LINKE 2,1%
Piraten 2,0%
„Sonstige“ 6,7%
In der Summe wurden 14,1% der Stimmen für kleine und kleinste Parteien abgegeben. Somit zählen 85,9% der Stimmen.
Für eine abnsolute Mehrheit reichen also knapp 43%.
Hallo, vor einigen Tagen hatte das schon mal jemand gefragt. Hier meine seinerzeitige Antwort:
die Sitzverteilung erklärt sich durch die Fünf-Prozent-Klausel nach der Parteien, die weniger als 5% der Stimmen bekommen haben, keine Mandate bekommen.Da mit FDP und sonstigen Parteien insgesamt ca. 14% der Wählerstimmen „verloren“ sind, gelten die verbleibenden 86 % als 100! Und damit hat die CSU von den tatsächlich zu berücksichtigenden Wählerstimmen etwa 55%, was bei einer Gesamtsitzanzahl von 179 Sitzen dann eben die 101 Sitze ausmacht.
Man merke: Stimmen für kleine Parteien, die dann nicht ins Parlament kommen, stärken die jeweils stärkste Partei!
Wie auch immer, bitte in jedem Fall wählen gehen!
Gruß
kmb
Das unübersichtliche Berechnungsverfahren zu den Sitzverteilungen in den Landtagen bzw. dem Bundestag führt zu diesen biesweilen unlogischen Prozenten. Für den Bundestag 2013 lies mal hier nach:
http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/B…
Viel Erfolg.