Hallo,
ich habe mein Auto in einer Straße geparkt, wo auf der rechten Seite das Schild (283) absolutem Halteverbot.
Das Schild war mit 2 Pfeilen für Halteverbot Anfang und Halteverbot ende gekennzeichnet, zudem stand mein Auto 40 m weit das von entfernt und zudem noch wo Parken mit Anwohnerausweis bzw. Parkgebühr stehen kann, nur das ich keine Parkgebühr bezahlt hatte.
Laut Aussage der Behörde würde das absolute Halteverbot bis zur nächsten Kreuzung sein dies wäre vom Schild aber gut 200 m entfernt.
Wie viel Meter weit weg darf ich von so ein Schild stehen, da es ja Anfang aber zugleich auch Ende bedeutet. Wo oder in welchen Gesetzen kann man sowas nachlesen, den räumlichen Geltungsbereich des Verkehrsschildes?
Viele Grüße Marko
Hallo
Die Schilder gelten immer bis zum Aufhebungszeichen oder bis zur nächsten Kreuzung.
Der Pfeil Links und Rechts bedeutet dass VOR und NACH diesem Schild bis zur nächsten Kreuzung - egal wie lang die Straße - Absolutes Halteverbot ist.
Gruß Michael
Gruß
In diesem Fall handelt es sich um ein Wiederholungszeichen - das Halteverbot gilt auf beiden Seiten davon.
Gruß,
Max
Das ist ein Irrtum Deinerseits.
Schild mit zwei Pfeilen ist weder Anfang noch Ende, sondern steht „mittenmang“ auf einer Halteverbotsstrecke.
"Linkspfeil und Rechtspfeil auf Halteverbotsschildern
Ist für viele Autofahrer schon das Erkennen, ob es sich um ein Parkverbot oder Haltverbot handelt, eine echte Herausforderung, so scheitern noch mehr an den Verkehrszeichen mit den kleinen weißen Pfeilen. Viele Verkehrsteilnehmer missachten diese Pfeile entweder gänzlich oder verstehen ihre Bedeutung schlichtweg nicht. Im Prinzip ist das aber ganz einfach: zeigt der weiße Pfeil auf dem Halteverbotsschild nach rechts (von der Fahrbahn weg Richtung Fußweg), dann endet hier das Halteverbot. Zeigt der weiße Pfeil nach links (zur Fahrbahn hin und vom Fußweg Weg), dann beginnt hier die Halteverbotszone. Die gleiche Regelung gilt natürlich auch für das Parkverbotsschild. Die kleinen weißen Pfeile beschreiben also immer genau, wo und wann man sein Auto in einem bestimmten Bereich nicht parken darf."
Quelle (Zitat und Screenshot):
http://parkaffe.de/unterschied-halteverbot-parkverbot/
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Die Frage nach „wieviel Meter vom Schild entfernt?“ stellt sich daher gar nicht.
Halten ist erst wieder erlaubt, wenn das Halteverbot aufgehoben ist: entweder an der nächsten Kreuzung/Einmündung oder Schild mit nur einem Pfeil.
Es ist völlig ausgeschlossen, daß im zeitlich unbegrenzten absoluten Halteverbot Parken mit Anwohnerausweis erlaubt ist.
(Ansonsten bitte ein Foto wo sowas zu sehen ist.)
DAs ist, zumindest nach der Rechtsprechung, so absolut nicht richtig.
Es könnte ja sein, dass jemand aus der Gegenrichtung wendet und daher das Schild nicht gesehen hat. Die Rechtsprechung mutet zu, dass man in dem Fall noch 150m zuückgeht, um zu schauen, ob ein HV gilt.
Dann lies bitte nochmal die Frage des UP, auf die ich geantwortet habe.
Die Rechtsprechung mutet zu, dass man in dem Fall noch 150 m zuückgeht, um zu schauen, ob ein Haltverbot gilt.
Nur hat man dann schon geparkt und den Verstoß begangen.