Absolutes Halteverbot wegen Umzug

Hall an alle…

Angenommen, man parkt sein Auto auf einem eingezeichneten Parkplatz, auf dem Inhaber eines Anwohnerparkausweises „frei“ parken können. Man beachtet sein Auto eine Woche lang nicht, zwischenzeitlich werden Halteverbotsschilder von einer Umzugsfirma aufgestellt, was man natürlich nicht wissen kann, da man nicht nach dem Auto sah. Der Umzugsunternehmer ruft die Polizei, die (oder der Umzugsunternehmer)lässt abschleppen. Wer muss dann die Abschleppkosten tragen? Ist man verpflichtet, sein Auto täglich zu kontrollieren, dass es richtig steht? Auch, wenn man z.B. verreist ist?

Bin gespannt, wie Ihr die Sache seht und sage schon mal danke für alle Meinungen und Infos!

Liebe Grüße, Katja

Hallo,

verpflichtet, sein Auto täglich zu kontrollieren, dass es
richtig steht? Auch, wenn man z.B. verreist ist?

nicht täglich, aber die Rechtsprechung geht von etwa drei Tagen aus. Aus diesem Grunde werden die Schilder auch ein paar Tage vorher aufgestellt. Und ja, das gilt auch, wenn man verreist ist. Im Zweifel muß man halt eine Vertrauensperson beauftragen, hin und wieder einen Blick auf den Wagen zu werfen und im Ernstfall wegzufahren.

Und bevor Einwände kommen: Wäre dem nicht so, könnten zwischen März und Oktober weder Umzüge noch Bauarbeiten durchgeführt werden, weil in der Zeit ja immer mal jemand für zwei Wochen in Urlaub sein könnte.

Gruß
Christian

nicht täglich, aber die Rechtsprechung geht von etwa drei
Tagen aus. Aus diesem Grunde werden die Schilder auch ein paar
Tage vorher aufgestellt.

Hätte man das versäumt und würde abgeschleppt werden, müsste man also selbst die Abschleppkosten tragen?
Hätte der Spediteur die Schilder nur 2 Tage vorher aufgestellt, bzw. sagen wir am Freitagnachmittag, morgens hätte man noch „gecheckt“, am Montag wäre der Umzug, müsste man dann trotzdem die Kosten tragen?

nicht täglich, aber die Rechtsprechung geht von etwa drei
Tagen aus. Aus diesem Grunde werden die Schilder auch ein paar
Tage vorher aufgestellt.

Hätte man das versäumt und würde abgeschleppt werden, müsste
man also selbst die Abschleppkosten tragen?

Richtig.

Hätte der Spediteur die Schilder nur 2 Tage vorher
aufgestellt, bzw. sagen wir am Freitagnachmittag, morgens
hätte man noch „gecheckt“, am Montag wäre der Umzug, müsste
man dann trotzdem die Kosten tragen?

Man sollte doch von Werktagen ausgehen.

Gruß
C.

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Einwand!
Hi,

Und bevor Einwände kommen: Wäre dem nicht so, könnten zwischen
März und Oktober weder Umzüge noch Bauarbeiten durchgeführt
werden, weil in der Zeit ja immer mal jemand für zwei Wochen
in Urlaub sein könnte.

warum deshalb Umzüge und Bauarbeiten unmöglich sein sollten, erschließt sich mir nicht wirklich. Was hindert den Gesetzgeber daran zu sagen: Wenn ein parkendes Fahrzeug solchen Maßnahmen im Weg steht, darf man nach einer Frist von X Tagen das Fahrzeug umsetzen, die Kosten dafür hat aber der Nutznießer zu tragen? Und mit einem einfachen Foto (gut, evtl. auch mehrere) beim Aufstellen der Schilder läßt sich sehr leicht zeigen, welche Fahrzeuge zwischenzeitlich bewegt wurden bzw. beim Aufstellen noch nicht dort parkten (und nur die haben das Halteverbot wirklich mißachtet).

Nur, daß auf diese Weise die Rechtsprechung eine Pflicht einführt, die so nie vom Gesetzgeber definiert oder gewollt war, empfinde ich als bedenklich (und zudem als ausgesprochen ungerecht). Was ist mit Menschen, die keine Vertrauensperson in der Nähe haben, bzw. keine mit Führerschein? Dürfen die ihr Fahrzeug in der Urlaubszeit nicht im öffentlichen Verkehrsraum parken? Was ist wenn jemand überraschend ins Krankenhaus muß und keine Gelegenheit hat diese Frage zu regeln?
Mit ein wenig Phantasie kann man zig weitere Beispiele formulieren, in denen die verbreitete Rechtsprechung zu sehr ungerechten Folgen führt.

Es geht ja nur darum, wer die Kosten des Umsetzens trägt. Und was unterscheidet denn die Kosten fürs Umsetzen von Fahrzeugen grundsätzlich von anderen Kosten der geplanten Maßnahme? Wahrscheinlich ist der entscheidende Unterschied, daß es hier jemanden gibt, auf den man einen Teil der KOsten mit einer abenteuerlichen Argumentation abgewälzen kann und daß es meist staatliche Institutionen sind, die zum Umsetzen von Fahrzeugen gezwungen sind.

Ich habe noch keine Argumentation gelesen/gehört, die mich überzeugt hat, daß diese Praxis notwendig, gerecht und damit richtig ist.

Gruß Stefan

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Hallo,

ich arbeite bei eine internationalem Umzugsunternehmen (keine kleine Hinterhoffirma). Die Abschleppverordnungen oder Kosten sind von Stadt zu Stadt verscheiden.

Es sollten 72 Stunden vor dem geplanten Umzug die Schilder bereits aufgestellt sein und protokolliert werden welches Auto (Nummernschild wird aufgeshrieben) zu diesem Zeitpunkt schon dort steht (Beweisliste).

Falls einer dieser Autos 3 Tage später (am Umzugstag) immer noch dort steht wird z.B. in Darmstadt angeschleppt, in Frankfurt wird nicht abgeschleppt, in Berlin wird abgeschleppt. In Darmstadt z.B zahlt der Halter die Abschleppkosten, in Berlin zahlt die Umzugsfirma … usw.

Man kann es also nicht pauschalisieren.

Je nach Stadt muss die HVZ (Halteverbotszone) vorher angemeldet und auch bezahlt werden. Mitunter zahlt man für einen Tag 50-100 Euro (inkl. aller Gebühren und Kosten) um dort seinen Umzugs LKW hinstellen zu können.

Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man beim Ordnungsamt anrufen und fragen ob die HVZ angemeldet war und ob man verpflichtet ist die Abschleppkosten zu übernehmen.

Grüße
Jasmin

Hallo Stefan,

warum deshalb Umzüge und Bauarbeiten unmöglich sein sollten,
erschließt sich mir nicht wirklich. Was hindert den
Gesetzgeber daran zu sagen: Wenn ein parkendes Fahrzeug
solchen Maßnahmen im Weg steht, darf man nach einer Frist von
X Tagen das Fahrzeug umsetzen, die Kosten dafür hat aber der
Nutznießer zu tragen?

weil die Straße der Gemeinde gehört und nach § 903 BGB das alleinige Recht hat, über sein Eigentum zu bestimmen. Wenn die Gemeinde beschließt, einen Teil der Straße einem Bau- oder Umzugsunternehmen zu überlassen und entsprechende Berechtigungen oder Aufträge erteilt, dann hat sie das Recht, diese Entscheidungen durchzusetzen und demjenigen die Kosten dafür aufzubrummen, der sie verursacht.

Gruß
Christian

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Verursacher
Hi,

weil die Straße der Gemeinde gehört und nach § 903 BGB das
alleinige Recht hat, über sein Eigentum zu bestimmen.

Sind die Regeln über die Befugnisse eines Eigentümers wirklich auf den öffentlichen Raum anwendbar? Als privater Eigentümer einer Fläche darf ich Dir sagen: mir gefällt Deine Nase nicht, Du mußt mein Grundstück verlassen (bzw. ich muß diese Anordnung erst gar nicht begründen). Eine Gemeinde darf solches aber genau nicht, sie darf nur aufgrund von Gesetzen und sachlich begründet die Nutzung einschränken.

Aber selbst wenn dem so sein sollte…

Wenn die
Gemeinde beschließt, einen Teil der Straße einem Bau- oder
Umzugsunternehmen zu überlassen und entsprechende
Berechtigungen oder Aufträge erteilt, dann hat sie das Recht,
diese Entscheidungen durchzusetzen und demjenigen die Kosten
dafür aufzubrummen, der sie verursacht.

…ist der Verursacher der Kosten doch nicht der Bürger, der sein Fahrzeug regelkonform geparkt hat (und dem die Gemeinde ja zu diesem Zeitpunkt auch das Recht dazu eingräumt hat), sondern der Bauherr/Umziehende, der diese Fläche benötigt.
Gerade wenn ich Deiner Logik folge, komme ich zu dem Schluß, daß die Gemeinde den Fahrzeughalter zuvor mit angemessener Frist zur Räumung der Fläche auffordern muß.

Wenn der Gesetzgeber diese Regelung wirklich will, dann soll er gefälligst ein Gesetz beschließen, daß jeden Fahrzeughalter dazu verpflichtet regelmäßig zu prüfen, ob sich die Parkregeln geändert haben. Schau Dir doch mal §12 StVO an: dort sind sehr viele Regeln zum Parken getroffen, u.a. daß ein Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden darf. Aber ausgerechnet die Pflicht sich rgelmäßig von der unveränderten Parkregelung am Standort meines Fahrzeugs zu überzeugen, soll sich aus der „Lebenswirklichkeit“ ergeben (damit argumentieren Richter ja sehr gern)?

Sorry, aber die gesamte Argumentation im Zusammenhang mit diesem Problem (und ich sehe hier ein ernstes Problem, das nur deswegen nicht für größere Aufregung sorgt, weil davon nur einzelne und wenige betroffen sind) empfinde ich als ausgesprochen dürr und „zurechtgebogen“.
Und um noch einmal auf Deine Argumentation zurück zu kommen: Wenn ich meinem Nachbarn das Recht einräume, irgendeinen Gegenstand auf meinem Grundstück zu lagern ohne daß eine Regelung über die Dauer getroffen wird, wird mich jeder Richter auslachen, wenn ich einfach ein Schild an seinem Eigentum anbringe, und die Gegenstände dann nach drei Tagen entferne und ihm die Kosten dafür aufbrummen will - er hätte ja mal alle drei Tage nachsehen können…

Deiner Argumentation entnehme ich, daß Du die einschlägige Rechtsprechung zum Thema als richtig und gerecht empfindest. Wenn ich da richtig liege, würde mich noch interessieren, wie Du die in meinem vorigen Posting angesprochenen Problemfälle (keine Vertrauensperson mit Führerschein in der Nähe, Krankenhausaufenthalte etc.) siehst.

Ist solch ein Fall eigentlich schon mal vor einem Bundesgericht verhandelt worden?

Gruß Stefan

Wenn ich da richtig liege, würde mich noch interessieren, wie
Du die in meinem vorigen Posting angesprochenen Problemfälle
(keine Vertrauensperson mit Führerschein in der Nähe,
Krankenhausaufenthalte etc.) siehst.

Hi,

schon mal das Wort Eigenverantwortung gehört?

Dazu gehört das jeder seine Angelegenheiten selber regelt. Wie er das macht sei seiner Fantasie überlassen. Jedenfalls möchte ich nicht in einem Staat leben der meine Angelegenheiten in seinem Sinn für mich regelt. Mir nach jedem Stinker den Popo wischt.

Das beinhaltet auch das Lebensrisiko das eben mal ein Auto von mir abgeschleppt wird, falls ich meiner Verantwortung nicht nachkomme.

Q-Gruß

Last not least
Hallo,

Sehe ich im Wesentlichen genauso.

Was für mich noch dazu kommt: wie will man je die Leute dazu bewegen, ihr Auto auch mal stehen zu lassen und z.B. mit der Bahn zu fahren, wenn sie riskieren bei der Rückkehr 200 Euro fürs Umsetzen zahlen zu müssen?

Wenn man in der Großstadt lebt, spielt dies durchaus eine Rolle für die Frage, ob man nun mit dem Auto oder mit der Bahn eine Woche wegfährt.

Und wenn man alle 3 Tage ohnehin nach dem Auto sehen muss (das vielleicht 10 Gehminuten vom Haus entfernt geparkt ist), kann man auch gleich einsteigen und mit dem Auto anstatt der U-Bahn zur Arbeit fahren.

Viele Grüsse, Walkuerax

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Hallo,

Gerade wenn ich Deiner Logik folge, komme ich zu dem Schluß,
daß die Gemeinde den Fahrzeughalter zuvor mit angemessener
Frist zur Räumung der Fläche auffordern muß.

eben; je nach Urteil 2-4 Tage vorher, gelegentlich auch zzgl. Sonntag.

Ist solch ein Fall eigentlich schon mal vor einem
Bundesgericht verhandelt worden?

Hier ist eine Urteilsbegründung inkl. Verweis auf ein Urteil des BVerwG:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/…

Gruß
Christian

Wie wäre es denn…
Wie wäre in dem Fall, dass die Parkfläche, um die es geht, nicht öffentliches Eigentum ist, sondern vom Benutzer käuflich erworben wurde?

Müßte er in diesem Fall auch die Abschleppkosten übernehmen?