Tach zusammen.
Da ich im Religionsbrett eine, in dieser Form nicht beabsichtigte, Debatte über die Stellung der Menschenrechte losgetreten habe, würde ich mich freuen, wenn zum Grundproblem auch jemand Stellung nehmen könnte, der die juristische Seite kennt:
Sind Menschenrechte absolut? Falls ja, woraus ergibt sich das - falls nein, weshalb nicht?
Zum Vergleich: Eine Religion kann die Existenz einer Gottheit glauben und dieser Gottheit Allmacht und Allentscheidungsgewalt zubilligen. Damit werden Gebote dieser Gottheit - zumindest im System der Religionsgemeinschaft - zu absoluten Geboten, weil die Instanz, die sie aufgestellt hat, eine - wiederum im System dieser Religion - absolute und nicht zu hinterfragende Instanz ist.
Meine These war, daß Menschenrechte, wenn man eine Gottheit außen vor läßt, von menschlichen Institutionen erkannt, beschlossen, aufgestellt… werden müßten, und daß es die Entscheidung menschlicher Institutionen ist, ob dieser Rechtskanon in der Gesellschaft, für die sie als Regierende oder Rechtgebende tätig sind, auch Gültigkeit erhalten soll. Daß Menschenrechte sich ferner im Laufe der Geschichte gewandelt haben und auch heute in unterschiedlichen Ländern in unterschiedlichem Umfang angewandt werden, ist für mich ein Indiz dafür, daß es eben keine „absoluten Menschenrechte“ gibt, sondern daß sie vielmehr ein Kanon sind, den Menschen in ihrer Zeit mit dem Wissen und Weltbild ihrer Zeit festlegen. Doch der Aufschrei der Empörung im anderen Brett legt nahe, daß ich da einem Denkfehler aufsitze.
Für Klärung dankt Martinus
P.S. Nur um das Mißverständnis nicht erneut heraufzubeschwören: Es geht mir nicht darum, die Menschenrechte als solche oder ihre Gültigkeit in Frage zu stellen.