Die Rechtsprechung gesteht dem Radfahrer eine Türbreite Seiten-Sicherheitsabstand zu. Urteil zB LG Berlin, Az. 24 O 466/95, Thüringer OLG Jena, Az. 5 U 596/06
Für beide, Fahrer und Beifahrer gilt, dass sie sich zunächst nach hinten versichern zu haben, dass dort niemand gefährdet wird.
Radfahrern, die zu dicht an der Beifahrerseite vorbeigefahren sind und durch eine unachtsam geöffnete Tür zu Fall gekommen sind, hat man zum Teil schon eine Teilschuld wg. des fehlenden Abstandes gegeben, zB LG Berlin, Urteil vom 20.09.2011, Az. 42 S 248/10, KG Berlin, Az. 12 U 216/09
Und hier wird es kompliziert: viele der Wege sind schlicht auf Dauer zu schmal. Da hilft es erfahrungsgemäß nur, eine Eingabe beim entsprechenden Ordnungsamt zu machen und eine Entschilderung zu verlangen. Ohne Z 241 ist der Nutzungszwang aufgehoben und der Radfahrer darf ohne Probleme auf die Fahrbahn.
Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317).
Aber: so oder so hat der Radfahrer seine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, Tempo 20 auf einem schmalen Streifen kann deutlich zu hoch sein, teilweise liest man, dass dort Schrittgeschwindigkeit vorgesehen ist, KG Az. 12 U 2931/83
Und ansonsten gilt für alle immer Par. 1 der StVO
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird
Die Knautschzone der Radfahrer besteht aus Haut und Knochen, eine unachtsam aufgerissene Tür kann auch schnell tödlich enden (ein Helm hilft bei einem gebrochenen Genick übrigens nicht allzu viel).
Für mehr Rücksicht und weniger Krieg auf den Straßen