Hallo zusammen,
wenn die Fahrstreifenbegrenzung oder Mittellinie durchgezogen ist, dann muss man ja mindestens 3 Meter nach rechts von ihr parken. Wie sieht‘s aber bei eine gestrichelten Fahrstreifenbegrenzung bzw. Mittellinie?
Danke
Hallo zusammen,
wenn die Fahrstreifenbegrenzung oder Mittellinie durchgezogen ist, dann muss man ja mindestens 3 Meter nach rechts von ihr parken. Wie sieht‘s aber bei eine gestrichelten Fahrstreifenbegrenzung bzw. Mittellinie?
Danke
Da man beim Parken den fließenden Verkehr behindert, dies aber beim Ausüben des Rechts zu Parken nicht ganz vermeiden kann, muss man so Parken, dass man möglichst wenig behindert.
Insbesondere darf man die Straße nicht durch wechselseitiges Parken faktisch für den Schwerlastverkehr unpassierbar machen.
Also: Immer so weit rechts wie möglich und so, dass Andere möglichst wenig behindert werden - dabei auch daran denken, dass LKW mit Hänger sehr, sehr schlecht Slalom fahren können.
Eine Mindesbreite der verbleibenden, rechten Fahrbahn ist in der StVO nicht vorgegeben.
Wobei man an unübersichtlichen oder engen Straßenstellen und im Bereich vor scharfen Kurven ja noch nicht einmal anhalten darf - im Zweifel entscheidet der Richter, was „eng“ bedeutet, zuvor sollte es der eigene Verstand gemacht haben!