Abstand zum Radfahrer

Hallo

Es gibt ja anscheinend anhand von Gerichtsurteilen den Richtwert, dass ein überholendes Auto vom Radfahrer ca. 1,5 m Abstand halten muss.

Gilt das eigentlich immer, oder reduziert sich dieser Mindestabstand rapide, wenn es an den Straßenrändern aufgemalte Radwege gibt, die einen wesentlich geringen Abstand zum Radfahrer vorzeichnen, wenn sich sowohl Rad- als auch Autofahrer an ihre Wegesgrenze halten? - Und was genau denken sich Lokalpolitiker dabei, solche Radwege aufmalen zu lassen, bei denen es praktisch nicht möglich ist, diesen Mindestabstand einzuhalten, falls mehr als 2 Verkehrsteilnehmer gleichzeitig eine Stelle einer Straße gleichzeitig passieren? -

Und muss man als Radfahrer eigentlich solche Radwege benutzen? Oder dürfte man ggf. auch mitten auf der Straße fahren, wenn andernfalls ständig Autos im Abstand von 20 cm an einem vorbeifahren, einfach schon deshalb, weil letzteren durch die vorgemalten Radwege suggeriert wird, dass das in diesem Fall in Ordnung sein muss?

Viele Grüße

Hallo

Es gibt ja anscheinend anhand von Gerichtsurteilen den
Richtwert, dass ein überholendes Auto vom Radfahrer ca. 1,5 m
Abstand halten muss.

Gilt das eigentlich immer, oder reduziert sich dieser
Mindestabstand rapide, wenn es an den Straßenrändern
aufgemalte Radwege gibt, die einen wesentlich geringen Abstand
zum Radfahrer vorzeichnen, wenn sich sowohl Rad- als auch
Autofahrer an ihre Wegesgrenze halten?

Meiner Meinung nach gilt das auch bei aufgezeichnenten Radwegen.

Und was genau denken

sich Lokalpolitiker dabei, solche Radwege aufmalen zu lassen,
bei denen es praktisch nicht möglich ist, diesen
Mindestabstand einzuhalten, falls mehr als 2
Verkehrsteilnehmer gleichzeitig eine Stelle einer Straße
gleichzeitig passieren?

Willst du einen auf dem Fahrradweg fahrenden Radfahrer überholen und dir kommt ein anderes Fahrzeug entgegen, hast du mit dem Überholvorgang zu warten (auch wenn sich niemand daran hält).

Und muss man als Radfahrer eigentlich solche Radwege benutzen?
Oder dürfte man ggf. auch mitten auf der Straße fahren, wenn
andernfalls ständig Autos im Abstand von 20 cm an einem
vorbeifahren, einfach schon deshalb, weil letzteren durch die
vorgemalten Radwege suggeriert wird, dass das in diesem Fall
in Ordnung sein muss?

Soweit ich weiss müssen die benutzt werden, sofern man sie nicht z.B. zum Linksabbiegen verlassen muss. Die Regelverletzung der Autofahrer berechtigt den Radfahrer, leider, nicht zu einer weiteren Regelverletzung, wobei es da auch Grenzen gibt, ab dem das nichtmehr so ist.

Viele Grüße

MfG,
TheSedated

Es gibt ja anscheinend anhand von Gerichtsurteilen den
Richtwert, dass ein überholendes Auto vom Radfahrer ca. 1,5 m
Abstand halten muss.

Hallo,

manche Urteile sogar noch mehr.

Und was genau denken
sich Lokalpolitiker dabei, solche Radwege aufmalen zu lassen,

Nennt sich Förderung des Radverkehrs und ist unter Rubrik gut gemeint einzuordnen, und bringt Wählerstimmen von Radlern. Aber am Abstand ändert das nichts. Die Radfahrer-Schutzstreifen verleiten aber dazu den Abstand nicht einzuhalten. Die nützen nur bei langsamen Verkehr wenn Radler und Autos etwa gleich schnell sind, oder Radler an stehenden Kolonnen vorbeifahren.

Und muss man als Radfahrer eigentlich solche Radwege benutzen?

Das sind keine Radwege und deswegen nicht benutzungspflichtig.

Oder dürfte man ggf. auch mitten auf der Straße fahren, wenn
andernfalls ständig Autos im Abstand von 20 cm an einem
vorbeifahren,

Nein darf der Radler nicht, auch für ihn gilt das Rechtsfahrgebot. Nach Urteilen ist ein Abstand von 0,8 bis 1m vom rechten Straßenrand einzuhalten, besonders wenn er an stehenden Kfz vorbeifährt, wegen der öffneten Türen. Was natürlich schon mal problematisch ist, wenn der Streifen nur 0,75m breit ist, aber der Radler selber eine Breite von 0,6m hat. Dann wären es nur etwa 0,1m Abstand. Dann eben auf der gestrichelten Linie fahren.

einfach schon deshalb, weil letzteren durch die
vorgemalten Radwege suggeriert wird, dass das in diesem Fall
in Ordnung sein muss?

Dazu verleiten eben diese Linien. Persönlich würde ich sie nur einsetzen an Stellen wie Ampeln das Rechts genug Raum bleibt damit Radler an stehenden Fahrzeugen vorbei können, und dann auch nur wenn es dort keine parkenden Fahrzeuge gibt.

Gruß

Nostra

Radwege aufmalen zu lassen,
bei denen es praktisch nicht möglich ist, diesen
Mindestabstand einzuhalten, falls mehr als 2
Verkehrsteilnehmer gleichzeitig eine Stelle einer Straße
gleichzeitig passieren? -

Dein Denkfehler: Man kann auch bremsen und ggf. halten, um den Gegenverkehr passieren zu lassen, bevor man mit ausreichendem Seitenabstand zum Radfahrer seinen Weg fortsetzt, oder?

G imager

Hallo Simsy,

Es gibt ja anscheinend anhand von Gerichtsurteilen den Richtwert, dass ein überholendes Auto vom Radfahrer ca. 1,5 m Abstand halten muss.

Gilt das eigentlich immer, oder reduziert sich dieser Mindestabstand rapide, wenn es an den Straßenrändern aufgemalte Radwege gibt, die einen wesentlich geringen Abstand zum Radfahrer vorzeichnen, wenn sich sowohl Rad- als auch Autofahrer an ihre Wegesgrenze halten?

Schwierig zu sagen. Es gibt Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) und Schutzstreifen (gestrichelte Linie). Für beide gibt es in den Verwaltungsvorschriften Mindestbreiten, die jedoch oft vor Ort nicht eingehalten werden.

Die durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden, der KFZ-Verkehr darf die gestrichelte Linie überfahren, wenn der Verkehr es erfordert und kein Radfahrer gefährdet wird. Leider gibt es KFZ-Fahrer, die den letzten Nebensatz zu „auch wenn ein Radfahrer gefährdet wird“ auslegen.

Und muss man als Radfahrer eigentlich solche Radwege benutzen?

Wenn ein Zeichen 237 dran ist (Radwegepflicht), dann ja.

Oder dürfte man ggf. auch mitten auf der Straße fahren, wenn andernfalls ständig Autos im Abstand von 20 cm an einem vorbeifahren, einfach schon deshalb, weil letzteren durch die vorgemalten Radwege suggeriert wird, dass das in diesem Fall in Ordnung sein muss?

Man darf das nicht, ist aber nicht so teuer wie Unfallkosten, wenn man einen Salto über eine Autotür macht.

Gruß, Karin