Hallo
Es gibt ja anscheinend anhand von Gerichtsurteilen den Richtwert, dass ein überholendes Auto vom Radfahrer ca. 1,5 m Abstand halten muss.
Gilt das eigentlich immer, oder reduziert sich dieser Mindestabstand rapide, wenn es an den Straßenrändern aufgemalte Radwege gibt, die einen wesentlich geringen Abstand zum Radfahrer vorzeichnen, wenn sich sowohl Rad- als auch Autofahrer an ihre Wegesgrenze halten? - Und was genau denken sich Lokalpolitiker dabei, solche Radwege aufmalen zu lassen, bei denen es praktisch nicht möglich ist, diesen Mindestabstand einzuhalten, falls mehr als 2 Verkehrsteilnehmer gleichzeitig eine Stelle einer Straße gleichzeitig passieren? -
Und muss man als Radfahrer eigentlich solche Radwege benutzen? Oder dürfte man ggf. auch mitten auf der Straße fahren, wenn andernfalls ständig Autos im Abstand von 20 cm an einem vorbeifahren, einfach schon deshalb, weil letzteren durch die vorgemalten Radwege suggeriert wird, dass das in diesem Fall in Ordnung sein muss?
Viele Grüße