Abstand zwischen Radargeräten

Welcher Abstand darf zwischen zwei Radargeräten hintereinander sein ?
Ich wurde nach einer festinstallierten Radaranlage im Abstand von ca. 150 m erneut geblitzt.

mfg. BB

Ein vorgeschriebener Mindestabstand ist mir nicht bekannt. Scheint mir aber ein verbünftiger Ansatz zu sein, um Rasern mit schlechtem Kurzzeitgedächnis ein wenig zu helfen.

Vieleicht hilft dir diese Seite weiter …
http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/bawue.php

Alle diesbezüglich bekannten Entfernungsangaben sind nur Richtwerte oder Vorgaben, es existiert aber kein gesetzlicher Mindestabstand.

Somit darf also z.B. mehrfach in kurzem Abstand hintereinander geblitzt werden oder auch kurz nach einem Ortseingangsschild wenn es die Situation erfordert.

Gruß Crack

Hallo,

abstandvorschriften gibt es nicht, aber wer einfach weiter rasst, der muss sich dann das böse Wort Vorsatz gefallen lassen, und das machts gern richtig teuer.

hth

Ich wurde nach einer festinstallierten Radaranlage im Abstand
von ca. 150 m erneut geblitzt.

Das habe ich mir schon oft gewünscht, wenn vor dem fest installierten Blitzer bei erlaubten 50 km/h mit 30 km/h, kurz danach aber mit 70 km/h gefahren wurde.

Hallo,

sind dann auch soweit ich weiss zwei eigene Vergehen und die addieren sich in Bussgeld, Punkten und ggf. Fahrverbot

Hallo.

Du gehst von Tatmehrheit aus - ich nicht.
Warum nicht?

Darum:

http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschlues…

(Ist zwar nur ein AG, aber ich fand auf die Schnelle nix besseres)

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http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschlues…

(Ist zwar nur ein AG, aber ich fand auf die Schnelle nix
besseres)

Hier hat der Kläger bzw. schon die Bußgeldbehörde im Vorfeld mächtig geschlafen…
Beim besagtem Bereich handelt es sich um das Tunnelsystem durch den Rennsteig, hier sind mehrere Überwachungspunkte installiert.
Wenn man also beispielsweise am ersten und am fünften Messpunkt geblitzt wird, am zweiten, dritten und vierten aber nicht liegt nahe das dort die erlaubte Geschwindigkeit eingehalten wurde. Insofern kann man also nicht mehr von Tateinheit ausgehen, denn es sind klar 2 unterschiedliche Taten erkennbar - deshalb in diesem Fall Tatmehrheit und auch 2 Verwarnungsgelder.

Gruß Crack

Hallo,

Ich wurde nach einer festinstallierten Radaranlage im Abstand
von ca. 150 m erneut geblitzt.

150 m? Mein „IM“ sagt Tateinheit und ist sich da sehr sicher!

mfg. BB

Gruß
rolli

150 m? Mein „IM“ sagt Tateinheit und ist sich da sehr sicher!

Da wir die Örtlichkeiten nicht genau kennen muss das nicht so sein.

Wenn es z.B. zwischen dem ersten und dem zweiten Blitzer eine Änderung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gab wäre die zweite Messung durchaus berechtigt und auch einzeln verwertbar.

Gruß Crack

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Hallo,

Da wir die Örtlichkeiten nicht genau kennen muss das nicht so
sein.

Das ist richtig!

Wenn es z.B. zwischen dem ersten und dem zweiten Blitzer eine
Änderung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gab wäre die
zweite Messung durchaus berechtigt und auch einzeln
verwertbar.

Das mag so sein. Da aber im UP nichts davon steht haben wir einfach einmal unterstellt, dass es nicht so ist.

Gruß Crack

Gruß
rolli

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abstandvorschriften gibt es nicht, aber wer einfach weiter
rasst, der muss sich dann das böse Wort Vorsatz gefallen
lassen, und das machts gern richtig teuer.

Wieso, ist man denn verpflichtet, den ersten Blitz bemerkt und intellektuell verarbeitet zu haben, bevor der zweite kommt?

Hallo,

Hier hat der Kläger bzw. schon die Bußgeldbehörde im Vorfeld mächtig geschlafen…
Beim besagtem Bereich handelt es sich um das Tunnelsystem durch den Rennsteig, hier sind mehrere Überwachungspunkte installiert.
Wenn man also beispielsweise am ersten und am fünften Messpunkt geblitzt wird, am zweiten, dritten und vierten aber nicht liegt nahe das dort die erlaubte Geschwindigkeit eingehalten wurde. Insofern kann man also nicht mehr von Tateinheit ausgehen, denn es sind klar 2 unterschiedliche Taten erkennbar - deshalb in diesem Fall Tatmehrheit und auch 2 Verwarnungsgelder.

Woran es Gerichte festmachen können, ob es Tatmehrheit sein könnte, illustriert dieses Beispiel: http://blog.beck.de/2011/11/02/zweimal-zu-schnell-be…
Da kann sich der UP also anhand seiner Beobachtungen raussuchen, was er braucht, falls er an beiden Stellen geblitzt worden wäre.

Grüße

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Hallo,

abstandvorschriften gibt es nicht, aber wer einfach weiter rasst, der muss sich dann das böse Wort Vorsatz gefallen lassen, und das machts gern richtig teuer.

Wieso, ist man denn verpflichtet, den ersten Blitz bemerkt und intellektuell verarbeitet zu haben, bevor der zweite kommt?

Schwierig zu beantworten. Das wird so explizit nirgendwo festgehalten sein. Da könnte man ja auch gleich fragen, ob man überhaupt intellektuell in der Lage sein muss die StVO zu lesen und zu verstehen, um dann daran sein Handeln auszurichten.
Wer das also nicht kann, stellt mit so einer Argumentation dann vielleicht eventuell möglicherweise seine grundsätzliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zur Disposition.
Also vielleicht vorsichtshalber zum Anwalt gehen, bevor man unüberlegte Äußerungen von sich gibt. Nicht dass man es dann noch schlimmer macht.

Grüße

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OT: Aber Hallo!
Hi.

Also das Urteil da… Der Mensch war ja schon ein bisschen Harakiri-mäßig unterwegs. 132km/h in eine5r geschlossenen Ortschaft… Autsch. Die Messstelle war (laut Google Maps) an einer Stelle, an der in Fahrtrichtung rechts gerade die Bebauung endet, Ortsausgang dürfte irgendwo zwischen Am Schießstand und Schützenweg sein. Ergo: Der Mensch hat im Ort schon richtig Gas gegeben, ich schätze mal, die Beschleunigung fand ab Königstraße (der Brücke) ungefähr statt… Und wie unten in den Kommentaren zum Urteil jemand erwähnt: War die Messung zwischen der Kreuzung Grummetweg/Johnstraße/Dützener Weg und Lübbecker Straße kann es sehr gut sein, dass er nur wegen der Kurve kurz vor Ortseingang langsamer wurde. Und dafür nur zwei Monate Fahrverbot (die 1400€ sind schon okay)? Heftig.

MfG,
TheSedated