Die folgende Frage ist leider ernstgemeint.
Gibt es in der StVO eine Vorschrift, was man sich als Abstandshalter ans Fahrrad basteln kann?
Ich denke in diesem Zusammenhang gerade an eine Poolnudel am überwiegend auf außerstädtischen Straßen bewegten Rad.
Die gängigen Abstandshalter (orange Kelle) sind nicht lang genug, immerhin steht die Rechtssprechung einem überholten Radler einen Abstand von mindestens 1,5 m zu.
Da das Thema Rad/Auto/Straße immer sehr emotional diskutiert wird: bitte kein Bashing in irgendwelche Richtungen, nur sachdienliche Hinweise zu o.g. Frage!!