Abstandsmessung

Hallo,

angenommen, es kommt eine Mitteilung wegen zu dichten Auffahrens ins Haus. Der vorgeworfene Verstoß wird schriftlich mit Nein beantwortet. Eines Abends am WE erscheinen zwei Vertreterinnen der Behörden und legen diverse Fotos vor: Vom Fahrer, und zwei von den Messpunkten, auf denen die etwas kurze Distanz zwischen zwei Fahrzeugen und nebenbei eine vermeintliche Verringerung des Abstands der beiden Fahrzeuge zwischen den zwei Messpunkten zu erkennen ist. Der Verstoß wird erneut nicht anerkannt (der Vordermann hat möglicherweise gebremst), ein weiterer Termin zur Videoshow wird auf Verlangen vereinbart.

Frage 1:
Inwieweit werden aus den beiden Messpunkten Veränderungen des Abstands zwischen den beiden Fahrzeugen gemessen und berücksichtigt?

Frage 2:
Ist die Hinzuziehung eines Anwalts zum Termin ratsam oder kann bei der Videoshow erneut der Verstoß zurückgewiesen werden? Mit welchen zusätzlichen Folgen?

Einen schönen 3.Advent euch

Franz