"Abstempeln" beim Arbeitsgerichtstermin während der Arbeitszeit?

Meine theoretische Frage lautet, ob ich abstempeln muss, , wegen einer Klage gegen den AG beim Arbeitsgericht h einen Termin habe während der Arbeitszeit?
Es geht in einem theoretischen Fall darum, dass eine einbehaltene Lohnfortzahlung vor dem Amtsgericht in einem Gütetermin verhandelt wird. Auch

Wenn man die Arbeit verlässt stempelt man aus, oder???
Was ist „Abstempeln“?

gab 2009 ein Urteil eines LAG, das ist inzwischen auch rechtskräftig, nachdem der AG auch die Lohnfortzahlung leisten muss (Freistellung sowieso). Das wird aber auch in Tarifverträgen geregelt…kommt also darauf an…und kann hier nicht abschließend beantwortet werden

Ergänzend zur Antwort von @stachus

Unterbrechen der Arbeit

wieder nur eine [Beleidigung entfernt - www Team] behauptung vom stammtisch.
##LIES WENIGSTENS DIE ANDEREN ANTWORTEN BEVOR DU DEINEN SENF DAZUGIBST!

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Du, das war wohl lediglich seine Antwort auf die Rückfrage, was „Abstempeln“ sei. :joy:

ich habe die Frage gestellt und wollte keine dämlichen Antworten

Warum?

Du gibst sie doch zu 97% - und diese sind dann auch noch sachlich vollkommener Blödsinn.

Außerdem hast du doch sachlich korrekte Antworten mit Quellenangaben bekommen …