Abstimmung trotz Beschlussunfähigkeit im Bundestag

Hallo
http://www.sueddeutsche.de/politik/bundestagssitzung…

Habe ich das richtig verstanden? Ist es im Bundestag bei Abstimmungen über Gesetze (oder worüber wird dort sonst noch abgestimmt?) der Normalfall, dass man gar nicht beschlussfähig ist? Und wenn niemand die Beschlussfähigjeut offiziell in Zweifel stellt, dann tut man so, als hätte man das gar nicht gemerkt? Gesetz durchwinken und gut…?!
Die Beschlussfähigkeit wird vor Abstimmungen erst auf Antrag geprüft?

T.

Hi,

so wie Ich das verstanden habe ist das wirklich so.
Wenn keiner auf „nicht Beschlussfähig“ plädiert, wird so weiter gemacht, als wäre nichts passiert.

Übrigens, weisst du auch warum manchmal nur so wenige Politiker im Bundestag sind? Das ist ein „stilles Abkommen“(nichts geheimes oder so, sondern eine Art „Nettigkeit“) zwischen den Parteien, dass das Verhätlnis von Regierung zu Opposition grob passt.
Es könnte ja ansonsten sein (Ich habe keine Ahnung, ob das auch so möglich wäre), das die Opposition mehr Leute hätte, als die Regierung…

Naja, Politik eben…

Gruß,

Hanzo

Hallo,

ein absolut normaler Zustand. Der Antrag des Abgeordneten der Partei „Die Linken“ war einfach nur eine Trotzhandlung. Oder vielleicht war er stoned :wink: . Der Artikel, den Du verlinkt hast, erklärt dies auch. Ich selbst habe mal (als Zuschauer) an einer ziemlich leeren Sitzung teilgenommen. Das ist eine Absprache unter allen Mitgliedern des Bundestages. Der Parteienproporz (das Verhältnis der Anwesenden zu den insgesamt Gewählten)wird gewahrt.

Wobei natürlich auch erwähnt werden muss, dass sich ein Großteil im Reichtstagsgebäude befindet. Immerhin kam ja fast die Hälfte im Plenarsaal zusammen. Der Rest hat halt Fluttourismus betrieben, war im Wahlkreis unterwegs, hat irgendwo Reden gehalten, hatte Meetings oder sich schon ins Wochenende verkrümelt :wink: .

Aus Wikipedia: Bundestag, Kapitel „Arbeit während der Sitzungswoche“:

„Ein Bundestagsabgeordneter ist in der Regel acht bis fünfzehn Stunden pro Tag mit verschiedenen Tätigkeiten beschäftigt. Die Abgeordneten müssen dabei unter anderem um die Sichtung von Post und Zeitungen, die oft mehrstündigen Fraktions-, Arbeitsgruppen-, Ausschuss- und Plenarsitzungen, die sich überschneiden können, Interview-Anfragen, Besuchergruppen aus ihrem Wahlkreis, die Vorbereitungen von Reden und die Ausarbeitung von Gesetzentwürfen kümmern. Aus diesem Grunde sitzen oft nur einige Dutzend Mitglieder im Plenum. In der Regel handelt es sich dabei um die Experten für das gerade besprochene Thema.“

Gruß
vdmaster

Sicher hat der Abgeordnete später hinter verschlossenen Türen „Kloppe bekommen“. Oder einen Eintrag ins Klassen(kampf)buch der Partei.

Hi
die Frage ist so nicht ganz richtig.
Der Bundestag beschließt nicht Gesetze etc., obwohl der beschlussunfähig ist, sondern er ist so lange beschlussfähig („gilt als b…“, bis die Beschlussunfähigkeit festgestellt wird.

Gruß
HaWeThie