Abstufung von Diplom auf Bachelor rechtmäßig?

Hallo!

Ich habe mich Ende 2008 als einer der letzten Studenten in den Diplomstudiengang in Architektur eigeschrieben.
Mittlerweile existieren diese Studengänge ja bundesweit nicht mehr.
Alle Kurse und Vorlesungen wurden auf Bachelor umgestellt.
Es finden nur noch wenige „reine“ Diplom Vorlesungen statt.
Jetzt kommt die Hochschule und hat sich überlegt, allen Diplom-Studenten eine Galgenfrist zu geben und sagt:

„Ihr habt noch drei Semester Zeit eueren Diplomstudiengang zu beenden und das Diplom abzulegen, ansonsten werdet ihr auf „Bachleor“ abgestuft“

Meine Frage nun, ist das überhaupt rechtens? Darf die Hochschule so handeln?
Ich habe noch einige Vorlesungen zu besuchen und gerate dadurch immer weiter unter Druck.
Ich habe Angst dass wenn ich in irgendeiner Prüfung durchfalle, ich mein Diplom nicht mehr bekomme!
Ganz zu schweigen davon, dass man sich kein Urlaubssemester zum jobben erlauben kann!

Weis da jemand wie die Rechtslage ist?

Viele Grüße Chris

Moin,

  1. Frage:

Bundesland?

Meine Frage nun, ist das überhaupt rechtens? Darf die
Hochschule so handeln?

  1. Frage:
    was steht im Hochschulrahmengestz dazu?

  2. Frage:
    Was sagt der AStA dazu bzw. dessen Anwalt?

  3. Frage:
    Was sagt der Prüfungsausschuß(orsitzende) dazu?

Gandalf

Hallo,

ergänzend:
Imho ist es so, dass du nach der Prüfungsordnung studierst, die für deinen Studiengang galt, als du dich immatrikuliert hast. Das wäre dann die vom Diplom Architektur. Ich zieh mein Wissen allerdings aus dem Lehramt in Thüringen… Also besser mal an den beschriebenen Stellen nachgucken.

Gruß
Yvette

Hallo,
danke für die Antworten!

Also das Bundesland ist Hessen.

Ich hab bis jetzt noch keine weiteren Maßnahmen ergriffen wie zur Asta zu gehen oder den Prüfungsausschuss zu kontaktieren (der bestimmt hitnter dieser Idee steckt).

Die Idee mit der Prüfungsordung ist gut, da werd ich mal nachlesen.
Aber ich denke mal dass diese Ordung schon sehr alt sein wird und man damals nicht an die Umstellung auf Bachelor gedacht hat.

Von Kollegen anderer Hochschulen (und anderen Bundesland) hab ich gehört, das es bei denen keine Frist gibt und sie jederzeit ihr Diplom ablegen können. Bachelor Vorlesungen werden Diplom Vorlesungen gleichgesetzt. Ich frag mich warum das bei uns nicht möglich sein sollte und uns eine Frist gesetzt wird…

Hallo,

das ist soweit ich es eben kenne, wurscht, wie alt die Prüfungsordnung ist. Solang sie galt als du immatrikuliert wurdest, hat die Uni sicherzustellen, dass du dein Studium gemäß dieser PO durchführen kannst. Mitunter zieht das Äquivalenzveranstaltungen nach sich, heißt, du machts dann Diplomscheine in Veranstaltungen, die eigentlich für Bachelor gedacht sind, aber es dürfen dir faktisch keine Steine in den Weg gelegt werden, nach dieser PO zuende zu studieren - egal wie lang es dauert.

Geh vllt. mal zum Asta. In meinem Fall heißt das Ding zwar StuRa, aber unserer hat einen Prüfungsberater, der genau für solche Fälle weiß, in welcher Verordnung oder welchem Gesetz etwas dazu steht. Vllt. hat ja dein Asta auch so einen Menschen.
Mir sieht das eher nach Dummfang vom Prüfungsamt oder auch dem Prorektorat für Lehre aus. Mehrere Studiengänge verwalten zu müssen, heißt immer auch mehr Lehre anbieten zu müssen und auf jeden Fall mehr Verwaltungsaufwand. Als Uni erscheint es da nur logisch, mal einen Warnschuss à la „Macht hinne, sonst werdet ihr zwangsumgestuft.“ loszulassen, in der Hoffnung, dass niemand kommt und sagt: „Ihr wisst aber schon, dass das eh nicht geht?“

Gruß
Yvette

PS: Würde mich über Rückmeldung freuen, was rausgekommen ist.