Als Beschäftigte im öffentlichen Dienst seit 1993 steht im Arbeitsvertrag: …Frau XY wird für Abteilung 123 eingestellt…"
Hat Frau XY Anspruch auf Weiterbeschäftigung in einer anderen Abteilung, wenn Abteilung 123 geschlossen wird?
Moin,
Hat Frau XY Anspruch auf Weiterbeschäftigung in einer anderen
Abteilung, wenn Abteilung 123 geschlossen wird?
hat Frau XY einen unbefristeten Vertrag?
Ist Frau XY Angestellte einer Kommune, des Landes oder des Bundes?
Letzteres ist insofern wichtig, weil es Konsequenzen für den Dienstort haben kann.
Recht präzise Auskünfte sollte Frau XY aber beim zuständigen Personalrat erhalten.
Gandalf