Hallo, ich habe eine Frage bzgl. Abtretung von Ansprüchen. Ziel ist ein Kredit und dafür muss diese Abtretung unterschrieben werden. Jetzt steht auch das Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld abgetreten werden. Im Fall des Falls, das es tatsächlich dazu kommen sollte das man die Raten nicht bedienen kann, bedeutet das dann das die Bank sich falls man arbeitssuchend ist, das Geld gleich vom Amt holen kann? Oder vom Arbeitsgeber das komplette Gehalt? So das der Schuldner dann komplett mittellos ist? Oder greift hier der Schutz des sogenannten P Kontos dann?
Hallo,
es kann „nur“ der pfändbare Anteil gepfändet werden, so dass niemand komplett mittellos da steht.
Gruß
HaWeThie