Ein fremdverschuldeter Haftpflichtschaden ist eingetreten, die Schadensregulierung läuft. Es wird ein KFZ-Halterwechsel notwendig (Mutter zu Tochter). Antrag wurde von beiden unterschrieben. Beim Wechsel ändert sich der Zulassungsbereich (neues Kennzeichen) und der Name.
Muss für die weitere Schadensregulierung eine Abtretung vom Schadensanspruch der Mutter auf die Tochter erfolgen?