Hallo!
In dem Schreiben der Gemeinde steht sich auch der Hinweis auf welchem Gesetz/Verordnung das beruht und das man dagegen auch Einspruch einlegen kann.
Allerdings wären hohe Kosten kaum ein Einspruchsgrund.
Auch zu der Bauzeit war es durchaus üblich und m.E. auch vorgeschrieben, einen Übergabeschacht am Übergang privat/öffentlich vorzusehen. Also an seiner Grundstücksgrenze, dort wie Deine private Schmutzwasserleitung ins öffentliche Siel der Gemeinde übergeht.
Er dient zu Kontroll- und Reinigungszwecken, ist also sehr wohl auch für den Bürger selbst wichtig und nützlich.
Kosten ?
Das hängt von der benötigten Tiefe der Leitung dort ab. So ein Schacht aus Betonringen von 1 m Durchmesser braucht Erdarbeiten(Bagger) und dann entsprechend viele Schachtringe, Schachtsohle aus Betonfüllung ,Einarbeiten eines Reinigungsstückes, Konusteil und Deckel.(befahrbar oder nicht).
Da kommen (leider) schnell Kosten von 1000 bis 2000 € heraus oder auch mal mehr, wenn es tiefer wird.
Übrigens, es wird in dem Zusammenhang bestimmt auch der Nachweis der Dichtigkeit der Leitung Haus bis Schacht verlangt. Dazu wird eine Druckprobe gefordert, die bei alten Rohren aus Ton/Steinzeug oft nicht mehr gegeben ist.
Kann also sein, man muss in dem Zuge auch die Leitung ersetzen . Da muss man durch Fachleute prüfen lassen, ob man alte Leitung sanieren kann oder ob man aus Kostengründen stilllegt und neue Leitung vom Haus her heranführt.
MfG
duck313