Abwasser sprtzt aus Wc und Badewanne

Hallo zusammen,

folgendes Beispiel: in einer Erdgeschoss Mietswohnung spritzt Abwasser
aus dem WC und der Badewanne, wenn aus den darüber liegenden Wohnungen
Abwasser in das gemeinsame Abwasserrohr eingeleitet werden.

Wie müsste der Mieter der Erdgeschoss Wohnung vorgehen um den Hausbesitzer/Grundstücksverwaltung zu zwingen sich des Problems anzunehmen und es zu beheben? Welche fristen sind dabei einzuhalten?

Hallo zusammen,

Hallo,

folgendes Beispiel: in einer Erdgeschoss Mietswohnung spritzt
Abwasser
aus dem WC und der Badewanne, wenn aus den darüber liegenden
Wohnungen
Abwasser in das gemeinsame Abwasserrohr eingeleitet werden.

Wie müsste der Mieter der Erdgeschoss Wohnung vorgehen um den
Hausbesitzer/Grundstücksverwaltung zu zwingen sich des
Problems anzunehmen und es zu beheben? Welche fristen sind
dabei einzuhalten?

m.E. ist hier Gefahr im Verzug. Folgich würde ich als Mieter aus dem Telefonbuch eine Abflussreinigungsfirma raussuchen und umgehend bestellen. Besser wäre es wenn die bekannt ist, der bereits für den Eigentüme tätig war. Man hat die pflicht auch dabei zur Kostenminimierung, so kann das später nicht vorgehalten werden.
Ich hätte aber das am Freitag Morgen bereits gemacht weil es jetzt entweder den Abend, Samstag oder sonntagzuschlag gibt…

Grüße

Hallo,

m.E. ist hier Gefahr im Verzug.

Welche denn? Offensichtlich besteht das Problem doch schon länger.
Und warum kann man nicht erstmal den Vermieter auf das Problem aufmerksam machen?
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

Hallo,

m.E. ist hier Gefahr im Verzug.

Welche denn? Offensichtlich besteht das Problem doch schon
länger.

ja?

Und warum kann man nicht erstmal den Vermieter auf das Problem
aufmerksam machen?

Um evtl. Wasserschaden und die daraus resultierenden Mängel abzuwenden. Davon abgesehen, probieren kann man es VM zu erreichen.

Gruß
loderunner (ianal)

Grüße

Hallo!

Hallo,

m.E. ist hier Gefahr im Verzug.

Welche denn? Offensichtlich besteht das Problem doch schon
länger.

Es sieht danach aus, als wäre das Ablussrohr unterhalb der betroffenen Wohnung nahezu vollständig dicht, d.h. es geht nur noch ein kleiner Teil des Abwassers durch und der Rest staut sich und sickert langsam nach. Würde jetzt in einer der oberen Wohnungen auf einmal sehr viel Abwasser anfallen oder ein zusätzliches Festteil (z.B. Fäkalien, Klopapier, ein Tampon etc.) den verbliebenen Restabfluss plötzlich verstopfen, rinnt die ganze Sch… von oben unten aus den Abflüssen oder aus irgendwelchen Anschlussstücken der Rohrleitung. Wir hatten das selbst mal und das war gar nicht lustig - es kam sogar aus dem Rolladenkasten, als die Leute über uns den Stöpsel aus der Badewanne zogen.

Kurz gesagt, es reicht, wenn nur ein falsches Teil durch die Toilette gespült wird und ein anderer gerade gebadet hat. Das kann jederzeit passieren. Gern auch an Wochenenden und Feiertagen.

Wie es auch sei - die Kosten für die Rohrreinigung fallen sowieso an, die Kosten für die Badezimmerrenovierung und den ganzen damit verbundenen Ärger kann man durch schnelles Handeln vermeiden.

Und warum kann man nicht erstmal den Vermieter auf das Problem
aufmerksam machen?

Das kann man, sollte man sogar - aber wenn er nicht reagiert? Da könnte es wirklich sinnvoll sein, an einem normalen Werktag zur üblichen Arbeitszeit einen seriösen Handwerker aus dem Ort mit dem Fall zu beauftragen. Dann bleiben die Kosten im Rahmen.

Gruß
loderunner (ianal)

Viele Grüße

Anne (auch keine Anwältin)

P.S.: Der Bewohner sollte aber trotzdem alles, was nicht Ekelwasser-resistent ist, schleunigst aus dem Badezimmer räumen. Für alle Fälle! Und Eimer und Wischlappen bereithalten! Die Brühe soll ja nicht noch in andere Räume laufen.

Hi,

m.E. ist hier Gefahr im Verzug.

s.u.

Welche denn? Offensichtlich besteht das Problem doch schon
länger.

ja?

Dann hätte ein mangelnder (schwergängiger) Abfluß bereits gemeldet werden müssen.

Und warum kann man nicht erstmal den Vermieter auf das Problem
aufmerksam machen?

Um evtl. Wasserschaden und die daraus resultierenden Mängel
abzuwenden.

Einen Mangel muß sowieso beim VM gemeldet werden. Wenn dann gleich der M einen Service bestellen möchte, würde ich ihm diesen auch bezahlen lassen. Es gibt sogar VM die einen Wasserinstallateur angestellt, oder unter Vertrag haben…

Davon abgesehen, probieren kann man es VM zu
erreichen.

Beim probieren sollte man es nicht belassen.

vlg MC

Gefahr im Verzug kann imho nicht erkennen, weil die Wanne, Klo oder sonstwas eben nicht übergelaufen sind. Also ist die Verstopfung erst am entstehen. Es sollte aber sehr zügig gehandelt werden.

Im Zweifel darf eben nicht mehr dieser Abfluß benutzt werden! Dies wäre bei Bekanntsein grob Fahrlässig, da haftet nicht einmal eine Haftpflichtversicherung.