Abwasserrohrbruch im Keller - keiner reagiert

Hallo Community,

ich habe zum 01.07.21 eine neue Wohnung gemietet und bin auch zu diesem Zeitpunkt eingezogen. Wie üblich stellt man diverse Kartons erstmal im Keller ab. Nun kam eine Woche später ein Unwetter und der Keller stand unter Wasser. Wie sich herausstellte, war ein defektes Abwasserrohr die Ursache für den Wasserschaden, und dieser Schaden ist schon länger so (Frostschaden = Rohr geplatzt) und Wassereinbruch im Keller ist den Altmietern schon bekannt.

Nun bat ich um eine Notreparatur und meldete einen Schaden an die Hausverwaltung, denn die Kartons und ein Schrank zogen natürlich Wasser. Bis jetzt ist weder das Rohr repariert noch habe ich eine Schadenabwicklung von der Versicherung der Hausverwaltung bekommen.

Ich habe angekündigt, dass ich die Kaltmiete der Wohnung um 5% mindern werde. Damit ist das Problem aber noch nicht gelöst. Wie verhalte ich mich am Besten, um eine zeitnahe Reparatur ausführen zu lassen?

Vielen Dank,
LG Sven.

Wäre das innerhalb der Wohnung wäre die Sache und Eilbedürftigkeit anders, da könnte man tatsächlich nach Ankündigung und Nichtreaktion der Verwaltung selbst einen Handwerker bestellen und die Kosten ( ja, muss man erst einmal vorstrecken !) später mit der Miete verrechnen.
Aber im Keller ?
Hier wäre das nicht angemessen. Es gibt ja eine einfachere Abhilfe, man räumt den Raum aus (wenn möglich) oder stellt die Kartons und Möbel auf Bodenabstand, deckt von oben mit Folie ab usw.
Oder wenn der Riss im Rohr sichtbar, stopft man da was rein.

Überleg mal, mit 5 % Kürzung ( bei 500 € wären das für einen vollen Monat 25 €) Wegen 25 € reißt sich doch keine Verwaltung ein Bein aus.

Hat man dir denn nicht gesagt „Ja, ist bekannt und Handwerker schon bestellt, kommt in den nächsten Tagen“ ? Gibt’s keinen Hausmeister, der eine Notreparatur machen könnte ?

MfG
duck313

Auch hier muss ich Dir beipflichten, dass mich die Mietminderung nicht wirklich weiterbringt.
Ich lagere meine Kartons im Moment im Wohnzimmer, weil ich ja Gefahr laufen muss, dass es weitere Wassereinbrüche geben wird. Außerdem ist es nicht mit „hochlegen und abdecken“ getan. Die Feuchtigkeit im Keller tut weder meinen Unterlagen noch meinen Textilien gut, die ich im Keller verstauen möchte bzw muss. Und da es ein Neubau ist (1996), muss ich einen feuchten Keller auch nicht akzeptieren und schon garnicht hinnehmen, dass mit Wassereinbrüchen zu rechnen ist.

Auf eine Notreparatur habe ich hingewiesen, aber da kam keine Reaktion.
Ob hier eine Reparatur beauftragt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Und ob die Hausverwaltung meinen Schaden wirklich an die Versicherung weitergeleitet hat, wage ich zu bezweifeln. Die hätte sich seit dem 11.07. sicher schon bei mir gemeldet.
Auch hier ist es wie bei der TG, telefonisch niemand erreichbar, auf Mails keine Antwort.

Stelle die Forderung an den Vermieter. Ob er den ersetzt bekommt und von wem, kann dir egal sein.
Wer einen bekannten Schaden über lange Zeit nicht reparieren lässt, handelt schuldhaft.
Als Versicherer würde ich den Schaden ggf. gar nicht übernehmen, da hier grobe Fahrlässigkeit des Vermieters in Frage kommt.

Ich schreibe bewusst „Vermieter“ und nicht „Hausverwaltung“, weil ich nicht weiß, welche Aufgaben der Vermieter an die HV übertragen hat.

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