Du kannst als Soz. Arbeiter erstmal mit dem Pärchen sprechen, versuchen rauszufinden, ob der Verdacht begründet ist. Ist er begründet kannst Du an deren Vernunft apelieren, denen erklären, daß die was tun, was sie nicht dürfen (wird aber wohl kaum was nützen, denk ich).
Du als Soz. Arb. kannst natürlich auch „terapeutisch“ mit der 13jährigen reden, herausfinden was sie zu diesem Verhältnis gebracht hat (vielleicht kriegt sie zu wenig Aufmerksamkeit von den Eltern, vielleicht hängt sie immer nur mit älteren rum, will sich anpassen? Vielleicht wird sie gezwungen vom 18jährigen?)
Nächster Schritt: Eltern der 13jährigen zuziehn. Denen erklären, daß die 13jährige keinen sex. Kontakt haben darf, daß die die Tochter „zur Vernunft“ bringen sollen. Den Eltern kann man auch erklären, daß sie verpflichtet sind was zu unternehmen, denn ansonsten handeln sie gegen das Kindeswohl (was für die Eltern schlimmstenfalls Konsequenzen wie Entzug der Elterl. Sorge haben könnte, falls sie unkooperativ sind) -> Eltern müssen also was tun!
Die Eltern kannst dann auch beraten was sie tun können. Sie müssen bei dem was sie tun auch die Fähigkeiten und Wünsche der Tochter berücksichtigen (§ 1626 BGB). Gewalt geht natürlich nicht, aber sie können schon erzieherische Mittel anwenden (Taschengeldentzug… schöner Urlaub, wenn sich das Mädel nix mehr mit dem Kerl trifft). Eltern haben auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Herausgabeanspruch (§ 1632 BGB). Sie können also dem 18jährigen dem Umgang verbieten und der Tochter vorschreiben, wo sie nicht hinzugehen hat.
Du (oder die Eltern) kannst natürlich auch den 18jährigen anzeigen (wobei da dann auch zu berücksichtigen ist, ob die 13jährige „Eigenanteil“ hat, also die Beziehung will, oder eben nicht. Ist sie ihm vielleicht sogar Schutzbefohlen?). Ggf. solltest Du das auch… - der kann dann mit Strafe rechnen (§ 176 StGB).
So far. Bye, >Körst
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