Abwehr von Kindeswohlgefährdung - wie ?

Hallo,
im Zuge einer Hausarbeit bin ich über die Abwehr von Kindeswohlgefährdung und der Garantenstellung eines Sozialarbeiters auf die Frage gestoßen, wie genau man eine bestehende Kindeswohlgefährdung denn nun abwehren kann.

Als Beispiel:
18-jähriger steht im Verdacht, sexuellen Kontakt mit 13-jähriger Freundin zu haben.

Was kann man als Mitarbeiter im JA denn nun konkret unternehmen?

Danke für Eure Hinweise
Jan

Du kannst als Soz. Arbeiter erstmal mit dem Pärchen sprechen, versuchen rauszufinden, ob der Verdacht begründet ist. Ist er begründet kannst Du an deren Vernunft apelieren, denen erklären, daß die was tun, was sie nicht dürfen (wird aber wohl kaum was nützen, denk ich).
Du als Soz. Arb. kannst natürlich auch „terapeutisch“ mit der 13jährigen reden, herausfinden was sie zu diesem Verhältnis gebracht hat (vielleicht kriegt sie zu wenig Aufmerksamkeit von den Eltern, vielleicht hängt sie immer nur mit älteren rum, will sich anpassen? Vielleicht wird sie gezwungen vom 18jährigen?)

Nächster Schritt: Eltern der 13jährigen zuziehn. Denen erklären, daß die 13jährige keinen sex. Kontakt haben darf, daß die die Tochter „zur Vernunft“ bringen sollen. Den Eltern kann man auch erklären, daß sie verpflichtet sind was zu unternehmen, denn ansonsten handeln sie gegen das Kindeswohl (was für die Eltern schlimmstenfalls Konsequenzen wie Entzug der Elterl. Sorge haben könnte, falls sie unkooperativ sind) -> Eltern müssen also was tun!
Die Eltern kannst dann auch beraten was sie tun können. Sie müssen bei dem was sie tun auch die Fähigkeiten und Wünsche der Tochter berücksichtigen (§ 1626 BGB). Gewalt geht natürlich nicht, aber sie können schon erzieherische Mittel anwenden (Taschengeldentzug… schöner Urlaub, wenn sich das Mädel nix mehr mit dem Kerl trifft). Eltern haben auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Herausgabeanspruch (§ 1632 BGB). Sie können also dem 18jährigen dem Umgang verbieten und der Tochter vorschreiben, wo sie nicht hinzugehen hat.
Du (oder die Eltern) kannst natürlich auch den 18jährigen anzeigen (wobei da dann auch zu berücksichtigen ist, ob die 13jährige „Eigenanteil“ hat, also die Beziehung will, oder eben nicht. Ist sie ihm vielleicht sogar Schutzbefohlen?). Ggf. solltest Du das auch… - der kann dann mit Strafe rechnen (§ 176 StGB).

So far. Bye, >Körst

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Du kannst als Soz. Arbeiter erstmal mit dem Pärchen sprechen,
versuchen rauszufinden, ob der Verdacht begründet ist. Ist er
begründet kannst Du an deren Vernunft apelieren, denen
erklären, daß die was tun, was sie nicht dürfen (wird aber
wohl kaum was nützen, denk ich).
Du als Soz. Arb. kannst natürlich auch „terapeutisch“ mit der
13jährigen reden, herausfinden was sie zu diesem Verhältnis
gebracht hat (vielleicht kriegt sie zu wenig Aufmerksamkeit
von den Eltern, vielleicht hängt sie immer nur mit älteren
rum, will sich anpassen? Vielleicht wird sie gezwungen vom
18jährigen?)

tja, ich rate dir bei einem solchen gespraech mit den beiden, zu
erwaehnen, dass beide sexualkontakt haben duerfen, bloss nicht
miteinander. der 18jaehrige braucht sich bloss eine aeltere partnerin
zu suchen und die 13jaehrige einen juengeren mann. dann waere alles
legal. versuche in diesem zusammenhang zu erklaeren, dass beide
prinzipiell duerfen (, um dem verbot ein wenig den reiz zu nehmen),
ihre beziehung zueinander jedoch besser durchleuchten sollten. auf
alle faelle muss die 13jaehrige als entscheidungsfaehiges wesen
dargestellt werden, die sich jeder zeit fuer einen juengeren
entscheiden koennte, um sex zu haben. falls ihr die beziehung zu
ihrem freund wichtiger ist als sex, kann sie allerdings mit ihm
zusammen bleiben. in diesem hinblick gibt der gesetzgeber einen
anstoss, die liebe als basis fuer eine beziehung zu setzen und nicht
die beziehung generell zu unterbinden. bau das maedchen auf, mach sie
stark. dann kann der 18jaehrige sie nicht unter druck setzen, er hat
keinen aerger mit dem gesetz und die beziehung, die ja hoffentlich im
vordergrund steht, ist gerettet.

lg
sprite

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