Abwerbeverbot im Arbeitsvertrag

Hi,

ich bin Abteilungsleiter und werde demnächst den Arbeitgeber wechseln. Ein paar Leute würde ich gerne dann bei mir in der Firma sehen, allerdings steht in meinem Vertrag dass ich auf die Dauer von 6 Monaten nach dem Ausscheiden keine Mitarbeiter abwerben darf.

Kann mir sowas überhaupt nachgewiesen werden? Was ist wenn die sich einfach auf ausgeschriebene Stellen bewerben?

Viele Grüße

„Ach Jürgen - der C., der bei Dir Abteilungsleiter war, geht ja ganz schön forsch zur Sache: Der hat jetzt innerhalb von drei Monaten schon die halbe Abteilung mitgebracht. Ich weiß nicht, ob ich mir das gefallen ließe.“

Moral: Der Deubel ist ein Eichhörnchen.

Schöne Grüße

MM

hallo,

sechs Monate sind ja nicht unbedingt eine sooo lange Zeit. Zumal man sich in der neuen Firma ja auch erst mal ein wenig „eingewöhnen“ muss. Wer weiß, ob die Mitarbeiter dann noch da passen/erwünscht sind/dorthin wollen.
Mit den Leuten reden kann man ja schon vorher. Ansonsten, wie oben geschrieben, es wird viel geredet, Ärger kommt schnell um die Ecke und man sieht sich im (Berufs)Leben oft mehrmals.

Die bewerben sich jetzt schon bei der neuen Firma - dagegen kann ich ja eigentlich nichts machen.

Nein. In Deinem Vertrag steht ja aber auch nicht, dass Du verhindern musst, dass sich jemand da bewirbt … :slight_smile: