Hallo, wie wickelt eine Versicherung, bei der man „Elementarschaden Wohngebäude“ versichert hat, einen Schaden normalerweise ab? Zwei Abläufe habe ich mitverfolgt:
Schaden A) Der Versicherte muss alle Handwerker und Maßnahmen selbst organisieren, muss weiterem Schaden auf eigene Faust vorbeugen und hoffen, dass die Versicherung es deckt? Wie sind die Intervalle zwischen Schadenmeldung, Sachverständigenbesuch, Zusage Übernahme?
Schaden B) Die Versicherung schickt SOFORT Sachverständigen und organisiert von sich aus Bautrocknung etc.?
Ablauf Schaden A, Versicherung A (normaler Ablauf?)
3.6. Hochwasserereignis (lokal, kein Medienthema)
5.6. Schadenmeldung bei Versicherung
27.6. Versicherung streitet wochenlang Zuständigkeit unwirsch per Mail und Telefon ab, lenkt aber an diesem Tag ein, mahnt zu selbständiger Schadenbegrenzung durch Geschädigten und kündigt Sachverständigen an
24.7. Sachverständiger kommt, sucht v.a. Anhaltspunkte für Vorschäden, berät auf Nachfrage zu mögl. Maßnahmen
20.8. Mail der Versicherung mit Entschädigungsangebot „aus reinem Erledigungsinteresse“
Ablauf Schaden B, Versicherung B (normaler Ablauf?)
3.6. Hochwasserereignis
5.6. Besuch Sachverständiger
19.6. Bautrocknungsfirma, von Versicherung organisiert, baut Geräte auf, Erledigung sehr zur Zufriedenheit der Bewohner
Sind beide Abläufe gleichermaßen üblich und zu akzeptieren, auch die Intervalle?
Danke!