Abwicklungsvereinbarung samt Freistellung / Arbeitsrecht

Hallo, ich hoffe seeeeeeeehr dass hier jemand ganz schnell antworten kann. Denn spätestens morgen gehts rund. Also: ich arbeite seit Ausbildungsbeginn 01.08.1990 bei meinem Arbeitgeber. Fast 26 Jahre…
Jetzt werde ich letzte Woche in ein Nachbargebäude geordert. Dort sitzt die Inhaberin und ein RECHTSANWALT fürArbeitsrecht. Man legt mir eine Abwicklungsvereinbarung vor die mir kurz erläutert wird. Aus „betrieblichen Gründen“ möchte man sich von mir trennen. Begründet hatte man mir gegenüber gar nichts. Ich solle meinen Computer runterfahren und das Firmengelände verlassen. Und noch die Frage ob ich von zu Hause meine Firmen-E-Mails abrufen könne? Nein kann ich nicht. Ich hab natürlich nichts unterschrieben. Natürlich ist eine der Klausel dass ich auf Kündigungsschutzklage verzichte - versteht sich von selbst ne? :wink: Meiner Anwältin wird +++ am Telefon +++ gesagt, dass meine Abteilung (die besteht quasi nur aus mir) innerbetrieblich eingestellt werden soll. Ich hab 7 Monate Kündig.-frist. Man bietet mir die Fortzahlung meines Gehalts bis dahin an und ein Zeugnis mit Note „gut“. Plus eine Abfindung, deren Höhe unter der allgemeinen Regel: Bruttogehalt geteilt durch zwei x Anzahl der Betriebsjahre liegt. Die Inhaberin begründet das mit: ja sie bekommt ja ihr Gehalt bis zum Ende weiter und muss nicht mehr herkommen. Ich habe beiner ANwältin gesagt dass ich mit der Höhe absolut NICHT einverstanden bin. Sie möchte bitte in die Verhandlung mit einem GANZEN Brutto pro Beschäft.-jahr einsteigen. Gegnerische Anwalt: „auf keinen Fall“ Und weiter: „NOCH ist es ja eine betriebsbedingte Kündigung. Sollte ihre Mandantin hier doch weiter beschäftigt werden, dann wird das Ganze etwas ENGMASCHIGER und dann wird auch mal geschaut was sie so den ganzen Tag gemacht hat“. Ekelhaft oder??? Ich bin bis einschließlich morgen freigestellt. Da sollte nun also ein ANgebot kommen. Wenn nicht so meine ANwältin müsse ich halt Mo wieder hin. Eine Kollegin berichtet mir, dass sie intern schon nach Fehlern suchen… Mal angenommen ich muss da Mo wieder hin. Was für Tipps haben Sie noch so, außer alles schriftlich geben lassen und den BR mitnehmen zu jdem Gespräch? Geht das überhaupt dass sie vor einer Woche schriftlich mitteilen „betriebliche Gründe“ und jetzt nach Fehlern oder Fehlverhalten suchen? Zum Beispiel private Anrufe, private E-Mails… Und noch eine letzte Frage: die Kollegin, die ich bat, an meinen Rollcontainer zu gehen, sagt dass die Unterlage die ich suche da nicht ist. Die haben sie auch. Das könnte nach Zweitjob aussehen diese Unterlagen. Hab ich aber nie von der Arbeit gemacht. Dürfen die so einfach an meinen Container?
Kann ein Arbeitgeber erst sagen „betriebliche Gründe“ und zwei Wochen später mit Fehlern und Fehlverhalten anfangen und dann anfangen Abmahnung 1 und 2 zu schreiben? Stand jetzt ist halt dass ich entweder morgen ein OK für mhr Abfindung erhalte und akzeptiere oder eben Montag da wieder muss. Dann wird das wohl so aussehen dass man mich da mürbe machen will. Mal angenommen ich muss wieder hin was für Tipps haben sie? DICKES DANKE vorab für Eure schnelle Hilfe.

Hallo,

da kommt der Wind mal richtig von vorne und es wird mit harten Bandagen gekämpft.

Unschön, aber an der Sache selbst hat man keinen Einfluß. die wollen Dich los werden.

Die Frage ist, hast Du die Nerven und die Kraft Dich auf einen solchen Kampf einzulassen?

Vielleicht mal 0,8 anbieten und sich bei 0,75 einigen?

Grüße und viel Kraft

Hallo,

solange noch keine Kündigung ausgesprochen ist, kann der AG sich natürlich überlegen, welche Gründe er verwendet. In der Kündigung selbst muß er auch diese Gründe gar nicht darlegen.

Nachdem aber bereits ggü. der Anwältin von einer betriebsbedingten Kündigung die Rede war, ist das nun mal jetzt in der Welt.
Auch in diesem Zusammenhang würde ein Arbeitsgericht ein plötzliches „Umswitchen“ der Kündigungsgründe ziemlich mißtrauisch machen, sofern die Anwältin die ursprünglichen Gründe bestätigt.

Und klar ist auch: Sofern es keine Einigung gibt, mußt Du Deine Arbeitskraft natürlich weiterhin dem AG anbieten, um diesen ggfs. in Annahmeverzug zu setzen. Da hat die Anwältin natürlich recht.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

das Klima ist doch schon futsch. An deiner Stelle würde ich schauen, aus einer solchen Umgebung so schnell wie möglich raus zu kommen. Das geht schnell an die Nerven und/oder die Gesundheit.

Übergib’ das Ganze deinem Anwalt und sie zu, das du was Neues findest, denn dort kannst du offensichtlich nicht bleiben.

Gruß,
Steve

klar ist das Klima futsch :slight_smile: Enttäuscht hoch 7 bin ich von sooooo einer Tour! Wer mich ohne Vorwarnung nach sooo langer Zeit Betriebszugehörigkeit (ohne vorherige Vorkommnisse!) zu einem Gespräch bittet - das Ganze mit Anwalt - auch noch in einem anderen Gebäude, abseits der Verwaltung… mir Nestwärme vorgaukelt a la „Nein, wir haben hier noch keine Kündigung… mach Dir keine Gedanken“. Da weiß man dann wem man 26 Jahre die Treue gehalten hat. So schnell wie möglich raus… Klar. Aber nicht mit einer Mickey-Mouse-Abfindung unterhalb der pauschalen Regelung Halbes Brutto x Anzahl der Betriebsjahre. Hab Dank für Deine Antwort!

Wind, der mir in einem halben Jahr wahrscheinlich den Rücken stärkt… Ja soviel ist sicher: man will mich da raus haben. Mir geht es nur noch um eine halbwegs vernünftige Abfindung - keine Manager-Konzern-Abfindung aber minimum nen halbes Brutto. Zur Not gehe ich Mo. halt wieder hin. Nicht schön, aber an mir werden sie da auch keine Freude haben - soviel ist mal sicher. Kostet sicherlich auch Kraft und Nerven aber wer mir so unfair begegnet, wenn ich das einfach so hinnehmen würde… sorry. Dann sollen sie mich kündigen und Arbeitsgericht. Das lass ich nicht mit mir machen. Dass ich diesen Laden nicht in guter Erinnerung behalte ist klar aber so ein klein wenig Gerechtigkeit brauch ich. Danke für Deine Antwort und liebe Grüße

1 Like

solange noch keine Kündigung ausgesprochen ist, …Gründe gar nicht darlegen: ++++ M I S T!!! ++++

Nachdem aber bereits ggü. der Anwältin von einer betriebsbedingten Kündigung die Rede war, ist das nun mal jetzt in der Welt.
Auch in diesem Zusammenhang würde ein Arbeitsgericht ein plötzliches „Umswitchen“ der Kündigungsgründe ziemlich mißtrauisch machen, sofern
die Anwältin die ursprünglichen Gründe bestätigt.: ++++ SEHR GUT!!! Sollte es keine Einigung geben wegen Höhe der Abfindung, und ich muss doch wieder hin, lass ich mir das von meiner Anwältin nochmal schriftlich bestätigen. Falls ich später nen „heißeren“ Anwalt beauftrage. ++++

Ja mit dem Montag vielleicht wieder hin: da bereite ich mich innerlich fast schon ein bisschen drauf vor. Aber ich hoffe natürlich, dass noch ne EInigung kommt morgen.

Habt alle vielen Dank für Eure Antworten. Was schrieb mir eine Kollegin so niedlich: „Möge die Macht mit Dir sein“. Hex hex so sei es…

viel Glück!!