Hallo!
Person A hat 3000€ Schulden bei der Rentenversicherung. Da er diese nicht auf einmal bezahlen kann, reicht die Rentenversicherung die Forderung an einen Gerichtsvollzieher weiter, der sich mit dem Schuldner auf eine Ratenzahlung einigt, die inzwischen zu 2/3 beglichen ist. Trotzdem berechnet der Gläubiger in der Zwischenzeit weiter auf die ursprüngliche Gesamtforderung Zinsen. Ist das rechtmäßig oder müssten sich die anfallenden Zinsen nicht eher an der bis dahin offeneren Restforderung orientieren ?