Guten Abend,
I) Vorbemerkung
danke für deine Anfrage. Erst einmal würde mich natürlich interessieren, warum du mich als Experte ausgewählt hast, denn das Thema ist ja nur mittelbar mit dem Komplex EDV insbes. Internet verbunden.
Trotzdem will ich gerne meine Einschätzung abgeben. Wobei ich ausdrücklich darauf hinweise, dass dies keine Rechtsberatung ersetzen kann und auch nicht im geringsten den Anspruch einer haben soll. Dies wäre schlichtweg auch verboten.
II) Zum Thema
Mit der Kündigung hast du letztlich von deinem gesetzlichen Widerrufsrecht gebraucht gemacht.
Die gesetzlichen Bestimmung hierzu sind § 312b und § 355 BGB.
§ 355 bestimmt dabei, dass man für den Widerruf 14 Tage Zeit hat.
JETZT wird es interessant. Die wollen dir das Geld erst in 14 Tagen geben und dann wäre auch dein Widerrufsrecht erloschen - komischer Zufall ;
Irgendwas stimmt da nicht. Für eine weitere Einschätzung bräuchte ich allerdings noch ein paar Infos - insbesondere müsste ich mal das Vertragswerk sehen.
III) Was kann man jetzt schon tun
Zur bereits erfolgten Kündigung würde ich noch folgendes machen oder ähnlich:
„Sollte aus welchen Gründen auch immer die bereits durch Sie bestätigte Kündigung vom XXX unwirksam sein, widerrrufe ich hiermit hilfweise den Vertrag vom …“
Um Mißverständnisse zu vermeiden sei betont, dass ich die bereits erfolgte Kündigung als weiterhin wirksam ansehe. "
Für alles andere, vor allem wie du schnell deine Kohle bekommst, sollte man noch mal Kontakt aufnehmen. Vielleicht auch per SKype - geht schneller.
Liebe Grüße und halt mich auf dem laufenden
Michael
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