Servus,
der (auf Neusprech) „optimale Rechner“ für Lohn und Gehalt heißt LODAS von DATEV, und es ist ziemlich wahrscheinlich, dass damit die Abrechnungen gemacht werden, die Du für die beiden Jobs bekommst. LODAS kann in diesem Zusammenhang alles, und die mehr oder weniger windigen „Rechner“, die man dafür in den Weiten des WWW findet, durchaus nicht immer - viele davon sind erst mit Quarantäne-Ausfallzeiten und Kurzarbeitergeld 2020/21 überfordert, manche aber schon in weitaus harmloseren Angelegenheiten. Kurz: Wenn Du in irgendeinem Punkt unsicher bist, hat in aller Regel (falls sie nicht von einem Amateur erstellt worden ist) Deine Lohnabrechnung Recht, zumindest wenn sie mit LODAS gemacht wird (das erkennt man daran, dass DATEV draufsteht).
Die Abzüge für Sozialversicherung und Krankenversicherung, die auf Deinen Abrechnungen ausgewiesen sind, sind endgültig, da ändert sich nichts mehr. Die Abzüge für einbehaltene Lohnsteuer kannst Du bei schwankenden Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis, das in der Sozial- und Krankenversicherung über Gleitzone abgerechnet wird, leicht mit diesem Dings (nur echt mit dem Geier!) anpassen, indem Du sie auf die voraussichtlichen Jahreswerte hochrechnest und eingibst, dann hast Du den ganzen Käse mit dem Sonderausgabenabzug usw., an dem Dein Vorhaben vermutlich bisher gescheitert ist, vom Hals.
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berechnen sich nicht als Einnahmen minus „Hausgeld“, was immer darin auch berücksichtigt sein mag, sondern als Einnahmen minus Werbungskosten, d.h. Kosten der Finanzierung, Abschreibung und eine Reihe von laufenden Ausgaben, die mit den Einnahmen in Zusammenhang stehen (nicht die Einzahlung in die Instandhaltungsrücklage, aber dafür die tatsächlichen Entnahmen aus selbiger).
Schöne Grüße
MM