Hallo zusammen,
nehmen wir an, jemand rutscht mit seinem 12 Jahre alten Auto bei Glatteis in einen Graben. Das Fahrzeug ist Haftpflicht und Teilkasko (150,-- EUR SB) versichert. Bei dem Unfall gehen die Schweinwerfer, Blinker und Frontscheibe zu Bruch.
Die defekten Scheiben/Gläser sollen über die Teilkasko erstattet werden.
Nehmen wir an, der Versicherungsnehmer möchte nach Kostenvoranschlag abrechnen. Kosten für Scheibe und Glas ca. 600,-- EUR, Arbeitskosten ca. 300,-- EUR.
Nehmen wir an, die Versicherung rechnet wie folgt ab:
Ersatzteile: 600,-- EUR
Abzüglich NFA (neu für alt) von Ersatzteilen 420,-- EUR
bleiben: 180,-- EUR
abzüglich SB bleiben 30,-- EUR Erstattung
Wäre so eine Abrechung rechtens? Kann der Versicherer die Arbeitskosten ignorieren?
Meines Wissen kann die Mwst. ignoriert werden, so lange nicht repariert wird bzw. eine Rechnung eingereicht wird.
Wie begründet sich der Abzug „neu für alt“ für die Scheibe/Gläser?
Ich dachte, dass bspw. bei einem Reifenschaden evtl. ein Abzug NFA begründet ist, wenn die alten Reifen entsprechend abgefahren und dann neue Reifen montiert werden. Oder eine neue Seitentüre eingebaut wird.
Bei der Scheibe/den Gläsern würde ich nicht unbedingt einen Vorteil sehen. M. E. Kann ich durch die neue Scheibe genauso gut/schlecht sehen wie bei der alten und das Licht scheint duch die alten Scheinwerfer genauso wie bei den neuen. Wäre hier ein Abzug NFA richtig/fair/rechtens?
Meines Erachtens wäre dies mit einem Privathaftpflichtschaden vergleichbar, bei dem ein Spiegel zu Bruch geht. In der Privathaftpflicht wir der Zeitwert ersetzt. M. E. macht es für mich keinen Unterschied, ob der Spiegel 1 Jahr oder 10 Jahre alt war, ein Wertverlust kann ich hier nicht erkennen.
Freue mich auf eure Antworten.
Bitte macht mich etwas schlauer.
Viele Grüße
Pitufino