Abzug von 10% während der 14 d Rückgabezeit recht?

Hallo. Habe über Amazon vom Zulieferer Telbay ein Lumia 800 gekauft, welches mir nicht gefallen hat. Dieses Handy habe ich nun nach 4 oder 5 Tagen zurückgeschickt. Nach mehrmaligen Anfragen nach der Gutschrift habe ich nun eine email erhalten, wo Telbay 10 % des Kaufpreises einbehalten will, da - angeblich - und jeder weiss wie robust die Touchhandys sind - das Display kratzer aufweist (habe es leider nicht dokumentiert vor Rücksendung, da es bis jetzt - über Amazon - immer problemlos geklappt hab). Kratzer waren als das Handy in meinem Besitz war, nicht vorhanden. Aber das ist ja nun nebensächlich. Darf Telbay das machen ist meine Frage. Wer den Text lesen will hier:

Danke für eure Hilfe


Sehr geehrter Herr Konstantinou,

vielen Dank für Ihre Rücksendung über ein Nokia Lumia 800 .

Der Gesetzgeber räumt Ihnen im Rahmen des Widerrufrechts eine Prüfung, wie Sie Ihnen im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, ein. In diesem Falle wird Ihnen der komplette Kaufpreis erstattet. Sofern das Gerät, das Zubehör oder die Verpackung allerdings mit Beschädigungen oder Kratzern an uns zurück geschickt wird, greift die gesetzlich festgeschriebene Wertminderung. Ihr Gerät weist über das Display verteilt leichte Kratzer auf. Die entsprechenden Schäden wurden bei Wareneingang fotographisch festgehalten. Bitte lassen Sie sich die Fotos bei Bedarf per E-Mail zusenden. Unter diesen Gegebenheiten können wir das Gerät nur noch als Gebrauchtgerät verkaufen. Zumindest einen Teil der Kosten müssen wir Ihnen in Abzug bringen. Das sind bei Ihnen 10 % des Neupreises, also 24,99 EUR. Sofern Sie der Auffassung sind, dass Sie im Privatverkauf u.U. einen höheren Preis erzielen können, so wird das Gerät an Sie zurück geschickt.

Ein technischer Defekt wäre unabhängig von der gesetzlichen Wertminderung, in diesem Falle wird das Gerät repariert und nach erfolgter Reparatur an Sie weitergeleitet. Ihnen entstünden somit bei einem Vorgang im Rahmen der Herstellergarantie keine Kosten.

Mit der Bitte um eine kurze Rückmeldung bzgl. Ihrer Entscheidung (Rücknahme unter Abzug der Wertminderung oder Reparatur mit anschließenden Rückversand an Sie) verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Meeßer

Hallo,da kann ich Dir leider nicht weiter helfen.LG Witharos

Hi Andi, ich würde den kurzen Ärger in Kauf nehmen - das spart Nerven. Gruß Lennonmc.

Hallo,

Der Verkäufer hat in soweit Recht,dass diese Wertminderung vpm Gesetzgeber eingeräumt wird (§ 312e BGB).
Allerdings ist dies daran gebunden, dass der Käufer unverzüglich nach dem Kauf in Textform darüber zu informieren ist § 357 Abs. 3 Satz 2 BGB.
Dies allein sollte schon geprüft werden.

Des Weiteren sollten die AGBs des Verkäufers nochmal gelesen werden. Denn es gibt ein Urteil das eventuell Anwendung finden kann (hier nachzulesen http://www.lawcommunity.de/volltext/266.html) (Ein Artikel darüber auch hier: http://www.internetrecht-rostock.de/wertersatz-pausc…)

Außerdem gibt mir § 346 Abs. 3 ebenfalls zu denken sowie der in dem Urteil herangezogene §305c.

Dementsprechend sollte dies alles nochmal geprüft werden, da ich die genauen Umstände wie AGBs, Abnutzungsgrad und Wiederrufsbehlerung nicht informiert bin.

Danach würde ich entscheiden ob ich dagegen Wiederspruch einlege beim Verkäufer und ihn in Verzug setze oder ob die Wertminderung gesetzeskonform ist und Sie sie hinnehmen.

Ich wünsche Ihnen dennoch einen guten Rutsch.

Mit freundlichen Grüßen,

Hey,
fürchte du hast Pech. Wenn du nicht belegen kannst, daß das Handy bei Rückgabe o.k. war, ist Wertminderung bei Rücknahme erlaubt.
Weshalb allerdings die Herstellergarantie bei einem von dir verursachten Schaden greift ist mir neu. Ist ja kein technischer Defekt sondern, eine angeblich durch unachtsame Handhabung verursachte Beschädigung.
Schau mal bei Telbay in die AGB´s.

LG aus Bayern
Hedi

Wenn ich das so lese,ist das eine billige Abzockmasche,wende Dich an Amazon,denn er ist in der Beweispflicht.
MfG

hallo,
ich kann jetzt nur grob über den Ö-Konsumentenschutz sagen dass ich eine derartige wertminderung in der form nicht kenne… im normalfall würde ein unternehmen wenn ein handy beschädigt retouniert wird die annahme verweigern bzw keinen umtausch vornehmen… also eine sofortige einverständniserklärung als gebrauchthandy und wertminderung ist eher in Ö nicht gebräuchlich. die beschädigung ist ja auch nicht wirklich nachvollziehbar und das genannte unternehmen könnte das ja jedem kunden ohne vorlage von beweisen verrechnen… ich würde mich auf jeden fall an den konsumentenschutz wenden bzw auch an amazon direkt. ich denke da gibt es auch eine schlichtungsstelle…

lg und alles liebe
tibia

Hallo,
natürlich kann der Shop das Telefon nicht mehr als neuwertig verkaufen und deshalb einen Abzug vornehmen.
Du musst beweisen können, dass die Schäden nicht von Dir stammen (z. B. mit einer eidesstattlichen Erklärung von Jemandem, der dabei war, als Du das Telefon eingepackt und verschickt hast). Das muss der Wahrheit entsprechen und ggf. auch vor Gericht Bestand haben.
Grüße

Guten Abend,

ich bitte es zu entschuldigen, dass ich die Frage lange nicht beantwortet habe, aber durch technische und zeitliche Probleme sowie eigener längerer Krankheit kam ich leider hierzu nicht. Nach der langen Zeit gehe ich von Erledigung der Angelegenheit aus. Vielen Dank für das Verständnis.

Paragraf-X

Hallo, ich habe Ihre Frage eben erst gesehen. Da Wer-Weiss-Wass die homepage umgestellt hat.

Zu Ihrem Fall:

Ich persönlich würde die 24,99 Bezahlen. Theoretisch haben Sie zwar recht, nur Sie müßten dies beweisen. Da dies nicht möglich ist, würde ausser einem teurem Rechststreit, den Sie vermutlich verlieren dürften, dabei nichts zu gewinnen sein. Betrachten Sie die 24,99 als zu zahlendes Lehrgeld und fertigen sie in zukunft Fotos an, oder packen Sie mit Freunden (Zeugen) zusammen das Paket. Mfg Andreas Verkäufer, Einzelhandelskaufmann (Lebensmittelbereich), Handelsfachwirt, Immobilienmaklerschein, Fleischermeister, Gaststättenschein, Fleischkontrolleuer (amtl. Tierarztfachassistent), Koch, Dienstleistungsfachwirt, Betriebswirt HWK und angehender Betriebswirt IHK

Ich würde hier einmal die Verbraucherberatung um Hilfe bitten, gibt es in jeder Stadt und die kennen auch die einschlägigen Firmen, die auf so etwas reisen und sich durch solches Verhalten Vorteile verschaffen.

Viel Glück