Vorschriftsmäßig hat mich wer-weiss-was-de per E-Mail über einen Besitzerwechsel informiert und dass bei dieser Gelegenheit eine Account-Löschung möglich sei.
Wenn dies dann aber nicht möglich ist, weil die für diesen Vorgang in der Mail erwähnten Links nicht anwählbar sind, könnte man das meiner Ansicht nach als Betrugsversuch oder mindestens als Unterlaufen des Datenschutzes auslegen. - Oder was meint ihr?
Ich meine, dass man sich auch anstellen kann.
Ok, in der E-Mail ist das so beschrieben:
„Logge Dich auf wer-weiss-was.de mit Deinen Benutzerdaten ein, klicke rechts oben auf Dein Profil und wähle „Einstellungen“. Scrolle auf der neuen Seite ganz nach unten und klicke den Button „Lösche mein Benutzerkonto"."
Faktisch ist es so, dass der Button nicht mit „Lösche mein Benutzerkonto“, sondern mit „Eigenes Benutzerkonto anonymisieren und deaktivieren“ beschriftet ist.
So, jetzt kannst du dein Konto löschen …
Das könnte man, aber dann bewegt man sich weit, weit, weit außerhalb dessen, was der deutsche Gesetzgeber bestimmt hat.
Tut mir leid, Christa. Den Link „Einstellungen“ und „Eigenes Benutzerkonto anonymisieren und deaktivieren“ gibt es bei mir nicht! - Das scheint dann doch ein programmiertechnisches Problem, verursacht durch den Firmenwechsel, zu sein. Wende mich an wer-weiss-was direkt!
Danke trotzdem für deine Antwort!
Das halte ich für ein Gerücht.
Und das erst recht. Es ist sicherlich nicht so, dass es bei einigen funktioniert und bei anderen nicht!
Rechts oben musst du das Symbol für dein Benutzerkonto haben, also das weiße F im grünen Kreis. Wenn du darauf klickst, klappt etwas runter/auf, und du siehst u. a. wieder deinen Benutzernamen. Wenn du auf den Benutzernamen klickst, siehst du auch den Eintrag „Einstellungen“, weiter ist es wie oben beschrieben.
Na, allein der DSGVO wegen ist es ein deutlicher Unterschied, einen Account zu löschen ODER zu deaktivieren.
Ich würde mich per Mail an die Seitenbetreiber wenden und darum bitten, alle gespeicherten Daten nach Art. 17 DSGVO löschen zu lassen.
Na, hat ja wohl doch noch geklappt, sogar bei einem anderen noch.
Na dann viel Spass! Sowas haben schon andere versucht durchzusetzen: https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/11269-dsgvo-daten-loeschen-heisst-nicht-unbedingt-daten-vernichten.html
Man sollte nicht den Fehler begehen, die umgangssprachliche Nutzung von Begriffen 1:1 auf rechtliche Texte anzuwenden. Das geht regelmäßig schief.
Der Betreiber setzt sich allerdings der Gefahr aus, dass persönliche Daten im Fließtext vorkommen. Die Gefahr einer rechtlichen Konsequenz ist aber AFAIK eher gering, selbst wenn das gelegentlich mal vorkommen sollte.