ACTA und die Geheimhaltung

Hallo zusammen,

neulich bin ich auf diesen Schrieb aufmerksam geworden:

https://arebentisch.wordpress.com/2012/02/28/rechtsg…

Dort steht drin, das das Rechtsgutachten nicht veröffentlicht werden darf, da es die Ratifizierung beeinträchtigt.

Meine Frage ist, ob die das überhaupt dürfen, aufgrund der eig. Transparenz etc.?
Gab es auch andere Abkommen, die so durchgesetzt wurden?

mfg,

Hanzo

Hallo Hanzo,

Dort steht drin, das das Rechtsgutachten nicht veröffentlicht
werden darf, da es die Ratifizierung beeinträchtigt.
Meine Frage ist, ob die das überhaupt dürfen, aufgrund der
eig. Transparenz etc.?

Wenn man dieses, ebenfalls in deinem Link erwähnte Urteil studiert
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/…
dann sieht es so aus, als ob diese Weigerung zumindest hart an der Grenze des Rechts manövriert. Aber ich bin kein Jurist und der Teufel steckt bekanntlich im Detail.
Eine gute Übersicht zu dem ACTA-Thema findest Du hier:
http://wiki.ak-zensur.de/index.php/ACTA

Viele Grüße
Marvin