ADAC Abschleppdienst - Unfall, wer zahlt?

Hallo,

Person A hat einen Unfall verursacht. Person B musste daher seinen Motorroller vom ADAC abschleppen lassen (ADAC Mitglied). Der Halter des KfZ von Person A ist ebenfalls ADAC Mitglied (ADAC-Plus). Person A wurde von Person B darauf hingeweisen, dass sie Adresse und Name angeben soll, da das der ADAC-Mitarbeiter angeblich gesagt hätte.

Wie verhält es sich hier? Muss Person A die Kosten des Abschleppens übernehmen, obwohl beide Beteiligten Mitglied im ADAC sind?

Vielen Dank!

Hallo!

Wenn A einen Unfall verschuldet hat und B deshalb nicht mehr fahrbereit ist, wird Fahrzeug B auf Kosten der Versicherung A abgeschleppt.
Der ADAC wäre ja dumm, wenn er aus Mitgliedsbeträgen Kosten der VS übernehmen würde.
Man wird wohl intern mit VS abrechnen.

Grundsätzlich zahlt, wer den ADAC bestellt, das ist doch wohl B.

Was hat A damit zu tun ? Für Fahrzeug A könnte er den ADAC selbst nutzen, etwa bei Eigenschaden ohne Fremdeinwirkung. Versichert über den ADAC ist doch nur Fahrzeug A und nicht andere Fahrzeuge, die A beschädigt hatte !

MfG
duck313

vielen dank erstmal für die antwort,

ja, eigentlich ist es ja allg. bekannt, dass das abschleppen im falle eines unfalls von der VS des verursachers gezahlt wird.
die frage ist also, ob es dann von B falsch war vor eintreffen der polizei selbständig den ADAC zu kontaktieren. denn anscheinend will dieser die kosten erstattet haben, wieso sollte er sonst den unfallverursacher A dazu auffordern seine persönlichen daten abzugeben? hätte A überhaupt seine daten gegenüber dem ADAC mitarbeiter preisgeben müssen?

Hallo!

Vermutlich weil sich aus der Situation und der Schilderung von A und B für den ADAC-Fahrer ergab, es wird sich um einen VS-Fall handeln.
Also notierte man auch die Daten von A (um mit dessen VS in Kontakt zu treten).

Im Grunde ist aber B der Besteller des ADAC und muss den auch bezahlen, wenn sich die Sache hinzieht oder es die VS anders sehen sollte. Da B aber auch ADAC-Mitglied ist wäre das kostenmäßig für ihn egal.

Polizei braucht man nur bei Personenschäden oder höheren Sachschäden und falls man wegen Absicherung der Unfallstelle Hilfe benötigt (Autobahn sicher).
Und die hätte dann gefragt, wer soll abschleppen ? Und den Dienst hätten die dann angefordert, sonst eben ihren örtlich zuständigen Abschlepper.
Mit den Kosten hat die Polizei aber nichts zu tun.

mfG
duck313

Moin,

Der Halter des KfZ von Person A ist ebenfalls ADAC
Mitglied (ADAC-Plus).

Nur um sicher zu sein: Der Halter des KFZ von Person A ist identisch mit dem Fahrer?
Ansonsten sähe die Sache anders aus. Eine ADAC Mitgliedschaft ist Personengebunden und nicht Fahrzeuggebunden.
Halter und Fahrer sind ja zwei paar Schuhe.

Wie verhält es sich hier? Muss Person A die Kosten des
Abschleppens übernehmen, obwohl beide Beteiligten Mitglied im
ADAC sind?

Wenn A tatsächlich der Unfallverursacher war muss A auch die Abschleppkosten von B übernehmen. Der ADAC wird sich in dem Fall die Kosten von der Versicherung von A zurückholen. Aber das soll nicht Deine Sorge sein.

Gruss Jakob

OT: ADAC
Hi Jakob,

Ansonsten sähe die Sache anders aus. Eine ADAC Mitgliedschaft
ist Personengebunden und nicht Fahrzeuggebunden.

ist das wirklich so? Und wird somit, wenn der Ehemann MItglied ist (:wink:) und die Ehefrau nicht, aber letztere faehrt, das Ganz zu einem Problem, weil der ADAC die Leistungen verweigern kann?

Gruss
E.

Moin,

ja, versichert ist die Person, nicht das Fahrzeug.
Anspruch auf Hilfeleistungen des ADAC haben die Mitglieder (auch wenn diese ein fremdes Fahrzeug führen).
Ansonsten gibt es ja den Partnertarif.
Zum Nachlesen:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/Tarife%20und%20Leistunge…

Gruss Jakob

Hallo,

die Bezeichnungen sind irreführend und einige Beschreibungen in dem PDF bei den Mitgliedstarifen sind fehlerhaft. ADAC-Plus ist bereits ein Gruppentarif (was auch bei 1.2 steht) der als Partnertarif nur um einige Leistungen erweitert wird. Mit ADAC-Plus sind der Ehepartner, minderjährige Kindern und Fahrzeuge von allen Versicherten mitversichert. Somit wäre die Versicherung für die Ehefrau und das Fahrzeug gültig. Fahrzeug B ist aber nicht von der Versicherung abgedeckt.
Auf der vierten Seite §2 und §3: http://www.adac.de/_mmm/pdf/ADAC_Leistungsordnung_91…

Leider ist nicht ersichtlich ob der ADAC-Mitarbeiter den Fahrer B nur darauf hingewiesen hat dass er nicht vergessen soll sich die Daten von A geben zu lassen wie es üblich ist oder ob der Fahrer die Daten selber benötigt. Im zweiten Fall würde ich vermuten der Fahrer braucht die Daten von A um die Abschleppkosten über dessen KFZ-Versicherung abzurechnen da Fahrzeug B nicht bei A mitversichert ist.

Gruß Tobias