Hallo,
mein Roller sprang nicht an, daher habe ich den ADAC gerufen (habe ADAC-Plus) . Der kam und las Fehler aus, konnte aber nicht helfen das Ding wieder zu starten bzw. zu reparieren. Er dann : Es muss in die Werkstatt. Ich: Ja, habe noch Garantie, da Fahrzeug neu. Der Laden wo ich den Roller gekauft habe ist in Musterfeld.
Der ADAC rief dann den Abschleppdienst. Alles bestens denk ich. Dann wurde in dem Zweirad-Shop mit Werkstatt ohne mein Beisein von dem Inhaber verlangt, dass er 70 euro bezahlt. Andernfalls nimmt er das Fahrzeug wieder mit.
Der Zweirad-Shop bezahlt, da ich ja vorher gesagt hatte dass der Roller kommt.
Mich ärgert, dass der Abschleppdienst mir nichts sagt und der ADAC auch nicht.
Stattdessen wird der Zweirad-Shop genötigt zu zahlen.
Das kann es doch nicht sein. Ich schreibe dem ADAC dass es so nicht geht. Wenn dann muss man m i r das sagen und i c h entscheide ob ich Mehrkosten haben will weil der Zweiradshop weiter weg ist als die nächste Werkstatt. Außerdem ist der Roller neu und hat noch Garantie sag ich. Folglich bringe ich ihn da hin wo es gekauft wurde, und hätte ich gewusst dass ich selbst zahlen muss, dann hätt ich den Abschleppdienst nicht in Anspruch genommen.
DEr ADAC sieht es nicht so. Geht gar nicht darauf ein.
Die möchten dass ich jetzt von der Zweiradshop einen Nachweis erbringe, aus welchem sie ersehen können, dass die Reparatur über Garantie abgewickelt worden ist. Sowie dass die Garantiereparaturen über den Zweiradshop laufen müssen. Ich habe dem ADAC schon die Quittung über den neu gekauften Roller geschickt.
Damit sollte es doch klar sein, weil man bekommt fĂĽr Neufahrzeuge ja Garantie? Hat jemand einen Tipp? Es nervt nur noch.
LG, Melli