Liebe ExpertInnen,
sind das Synonyme für den gleichen Sachverhalt oder gibt es da Unterschiede, wenn ja, welche?
Wer weiß was?
Dank & Gruß
Ralf
Liebe ExpertInnen,
sind das Synonyme für den gleichen Sachverhalt oder gibt es da Unterschiede, wenn ja, welche?
Wer weiß was?
Dank & Gruß
Ralf
Ja !
mfG
duck313
Ich sehe das auch wie @duck313, wobei Adoption den Rechtsstatus eines Kindes festschreibt (wie leibliches Kind) und „an Kindes statt“ auch auf rein privater Basis, ohne den Status eines leiblichen Kindes zu schaffen, ablaufen kann.
Im BGB heißt es allerdings nicht Adoption, sondern „Annahme als Kind“. Von Adoption ist allerdings im Adoptionsvermittlungsgesetz die Rede.
Gruß,
Max
Hallo,
„Annahme an Kindes Statt“, Annahme als Kind sowie Adoption sind Synonyme für denselben rechtlichen Begriff.
Wie so oft hat der Gesetzgeber auch in diesem Fall die Änderung der gebräuchlichen Bezeichnung hin zu „Adoption“ nicht vollständig in den einschlägigen gesetzen nachvollzogen, sondern einfach irgendwann nur noch den „neuen“ Begriff verwendet.
Deswegen ist diese Aussage
im juristischen Sinn falsch.
&Tschüß
Wolfgang
Das war keine Frage im Juraforum sondern die Frage, ob die beiden Begriffe synonym sind.
Im Alltag sagt man schnell mal „er ist wie mein eigenes Kind“ oder „den habe ich quasi adoptiert“ ohne über eventuelle juristische Konsequenzen nachzudenken.
In meiner Wahrnehmung kommt aber Adoption deutlich juristischer rüber, als die Floskel „an Kindes statt“, welche man häufiger mal hört, wenn jemand die ganz besondere Verbundenheit mit einer anderen, jüngeren Person ausdrücken will…
Nix für ungut, es gibt hier im Forum eine ungeschriebene Regel: Der Fragesteller beurteilt die Qualität der Antwort(en). Das schützt ganz ungemein davor, sich in Kümmelspalterei zu verlieren.
Das war keine Frage im Juraforum
Na ja , dieses Brett heißt „Allgemeine Rechtsfragen“. Übrigens: „an Kindes statt“ ist mir für Zöglinge, Herzbopperl oder Lieblingsnichten noch nicht begegnet.
Gruß
Ralf
Übrigens: „an Kindes statt“ ist mir für Zöglinge, Herzbopperl oder Lieblingsnichten noch nicht begegnet.
So unterschiedlich sind eben die Horizonte, mir ist das nämlich durchaus schon begegnet und deshalb auch geläufig. Wie übrigens auch:
Zöglinge, Herzbopperl oder Lieblingsnichten
„an Kindes statt“, welche man häufiger mal hört, wenn jemand die ganz besondere Verbundenheit mit einer anderen, jüngeren Person ausdrücken will…
Das Problem ist halt, dass das ein ganz eindeutig definierter juristischer Terminus ist. Durch den Akt der Adoption nimmt jemand einen anderen „an Kindes statt an“, schafft also für die Zukunft ein Verhältnis, das dem zu einem leiblichen Kind entspricht (juristische Feinheiten im Detail mal außen vor gelassen).
Jetzt kann und muss natürlich niemand Jura studieren, aber man sollte sich auch als juristischer Laie immer mal wieder bewusst machen (lassen), dass bestimmte Begrifflichkeiten klar definierte juristische Bedeutungen haben und dass man insoweit eine falsche Verwendung - soweit einem diese Bedeutung bekannt (geworden) ist, vermeiden sollte um nicht Verwirrung zu stiften, oder sogar im Bereich des Strafrechts falsche Verdächtigungen zu verbreiten (z.B. beim inflationären Gebrauch des Begriffs „Betrug“).
Hallo,
der Sprachgebrauch unterscheidet hier schon eindeutig, Du formulierst es ja selber:
wie
quasi
Mit diesen Wörtern „wie“ oder „quasi“ ist auch den allermeisten Nichtjuristen klar, daß es eben nicht um einen definierten juristischen Vorgang geht, sondern um eine Alltagspraxis.
Und ansonsten sollte es in den Rechtsbrettern eigentlich schon klar sein, daß es um juristische Sachverhalte und auch Begrifflichkeiten geht.
&tschüß
Wolfgang
Das war keine Frage im Juraforum
Komisch, ich dachte ja, „Allgemeine Rechtsfragen“ wäre das Juraform.
Und nach meinem Gefühl kommt „an Kindes statt“ deutlich juristischer rüber als „den hab ich adoptiert“.