Ich hoffe doch sehr, dass im BT kein Visagometer der Storch eingeführt wird, um die Frage der Legitimation von Abstimmungen zu klären. Man sollte der Tante nicht zuviel Bedeutung beimessen.
Übrigens müssen die BT-Ordner gepennt haben. Denn den Besuchern ist es strikt untersagt, für irgendwelche pol. Ansichten zu werben/zu demonstrieren. Das gilt auch für die Aufschrift auf dem T-Shirt.
Damit soll jede Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten verhindert werden. Unabhängig vom Inhalt etwaiger Ansichten. Wäre es nicht untersagt, würde es bei Abstimmungen von Irren mit Schildern und Transparenten dort nur so wimmeln.
Davon fantasierst Du so dermaßen oft, dass man fast schon glauben muss, Du würdest es ganz tief in Dir drinnen klammheimlich herbeisehnen.
Denkst Du etwa tatsächlich, dass der Migrationsdruck aus Afrika in den kommenden Jahren abnehmen wird, wenn Merkel erst einmal die "Flucht"ursachen bekämpft? Fluchtursachenbekämpfung ist nur ein inhaltsleeres Schlagwort. Eine hübsche Fassade fürs Stimmvieh, die tatsächlich eine an den Realitäten zerplatzende Seifenblase ist.
da sind wir wieder bei den Ideologien. Typus A behauptete, dass HS anerzogen/umweltbedingt sei und widernatürlich. Abnorm ist HS ja auf jeden Fall, allerdings nur von der statistischen Häufung her betrachtet.
Typus B hat daraufhin die Verteidigungslinie aufgebaut, dass HS völlig normal wäre. Man sei eben so von Geburt an, womit automatisch das rG ins Spiel kommen muss, falls man nicht noch göttliches Wirken ins Spiel bringen will.
Die Wahrheit liegt - wie meist - irgendwo zwischen diesen beiden Fundamentalpositionen.
Am ehesten halte ich die Bonobos für taugliche Experten in dieser Frage.
Das exakte Gegenteil ist wahr. Die eLP hat die „Sektion“ mit massiv mehr Rechten ausgestattet als sie zuvor hatten und niemanden abklassifiziert oder heruntergestuft.
Und da Typus C hinzukommt, die behauptet, dass HS anerzogen/umweltbedingt sei und daher gar nicht widernatürlich sein könne, sowie Typus D, der behauptet, HS sei angeboren, und die Individuen eben (erb)krank, also extrem widernatürlich, usw. ist das mit dem Angeborenen-Sein eben nicht unmittelbar eine Frage von Ideologien, sondern primär von Wissen.
Ein „rosa Gen“ scheint es nicht zu geben.
„Reine Vererbung“ ohne jede Plastizität übrigens auch nicht, so dass ich mir diese Mär von der „angeborenen Homosexualität“ nicht erzählen lasse.
Dass eine strikte, exklusive Ausrichtung auf eines der beiden Geschlechter (die ist bei vielen Menschen ja absolut nicht strikt und exklusiv), egal ob eine homosexuelle oder eine heterosexuelle Ausrichtung, etwas Tiefsitzendes ist, das man nicht mal so ablegen kann wie morgens seinen Schlafanzug, sei gänzlich unbestritten.
Kann ich nicht erkennen. An Art. 6 GG fanden keine Änderungen statt und gesetzliche Regelungen, die Rechte heterosexueller Paare beeinträchtigen oder auch nur berühren, wurden nicht verabschiedet. Lediglich die im GG inhaltlich nicht näher beschriebenen Begriffe Ehe und Familie wurden weiter als in tradierter Form gefasst.
Auch bislang konnten Homosexuelle durchaus Kinder adoptieren, und zwar konnte bei einer eingetragenen Lebenspartnerschafter der oder die eine die leiblichen oder zu einem früheren Zeitpunkt adoptierten Kinder des bzw. der anderen adoptieren. Lediglich die gemeinsame Adoption eines Kindes war homosexuellen Paaren untersagt. Allerdings konnten dennoch auch nicht mit einem der beiden Partner verbundene Kinder in Familien mit gleichgeschlechtlichem Elternpaar aufwachsen - nämlich als Pflegekinder, und zwar nicht selten „schwierige“ Kinder, die sonst niemand wollte.
Und der Wunsch gleichgeschlechtlicher Paare, genauso wie Mann und Frau heiraten zu können, ist weniger wert? Weil sie gleichgeschlechtlich sind dürfen sie noch lange nicht die gleichen Wünsche haben wie gegengeschlechtliche Paare?
Weil sie weniger wert sind?
Wenn dem so gewesen wäre, wären Eheschließungen mit Frauen jenseits der Menopause verboten oder zumindest genauso verpönt wie gleichgeschlechtliche Beziehungen gewesen, da dabei eindeutig keine Verknüpfung zu möglichen Kindern gegeben ist.
Du musst hier nur einmal unterscheiden zwischen GG und Bundesgesetzen und Dich nicht gedanklich darauf fixieren, dass es einmal Ehe genannt wird und einmal eingetragene Lebenspartnerschaft.
Der Artikel 6 des GG wurde überhaupt nur geschaffen, um die Verbindung von Mann und Frau als Keimzelle des Staates zu schützen. Nur diese biologische Kombination ist geeignet auf natürliche Weise neue, kleine Bürger hervorzubringen. Das ist nun einmal so und war auch schon immer so als wir noch in Höhlen hausten. Genau deswegen wird die Chiffre für diese Verbindung auch im gleichen Atemzug mit Familie genannt.
Dieser natürliche Weg der Familiengründung ist eingeschlechtlichen Verbindungen naturgemäß versperrt.
Die Frage des Adoptionsrechts wird im GG gar nicht aufgeworfen oder beantwortet. Hierfür ist das BGB zuständig.
(2) Wer nicht verheiratet ist (X), kann ein Kind nur allein annehmen. Ein Ehepaar (X) kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten allein annehmen. Er kann ein Kind auch dann allein annehmen, wenn der andere Ehegatte das Kind nicht annehmen kann, weil er geschäftsunfähig ist oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für Homosexuelle in eLP ergibt sich damit derzeit die Möglichkeit der Sukzessivadoption. Zuerst adoptiert eine® der beiden das Kind und dann (danach) der/die andere. Das ist mittlerweile durch Urteil des BVerfG ermöglicht worden.
Nun wäre es ein leichtes an den Stellen, die ich mit (X) gekennzeichnet habe, das Gesetz so zu ändern, dass auch dieser „Umweg“ über eine Sukzessivadoption unnötig wird und beide eingetragenen Lebenspartner immer nur zusammen ein Kind adoptieren können.
Es gab auch nach der Entscheidung des BVerfG zur Sukzessivadoption den Antrag eines Amtsgerichts anläßlich einer Klage einer eLP zu prüfen, ob die Fassung des Paragraphen 1741 gegen Artikel 3 GG verstoße. Leider schlampte das Amtsgericht aber gründlich, weswegen er folgerichtig vom BVerfG eine Absage erhielt.
Wieso das AG nicht die ihm aufgegebene Hausarbeit erledigte und es erneut versuchte, ist mir unbekannt. Evtl. hängt die Sache derzeit bei höheren Instanzen?!?
Mit Merkel oder kinderlosen Ehen, aus welchen Gründen auch immer, hat das nichts zu tun.
Keinesfalls. Die zumindest von mir angestoßene Debatte beschäftigt sich mit dem „anderen“ Bewusstsein vieler Menschen hinsichtlich Überzeugungen, Traditionen, Werte. Und dem Respekt gegenüber diesen Positionen. Dem zunehmend fehlenden Respekt.
Es gibt hier kein richtig oder falsch, kein wahr oder unwahr. Gerade beim Zeitgeist nicht. Aber die Konfrontation wird häufiger gesucht und härter geführt.
Es besteht also überhaupt kein Bedarf an homosexuellen Ehepaaren, um die Kinder unterzubringen. Und daher kommt auch die von Dir geäußerte Überlegung eigentlich nicht zum Tragen.