Bevor noch jemand auf die vielen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als potentielle Adoptivkinder kommen sollte, wende ich vorsorglich ein, dass die i.d.R. gar nicht adoptiert werden können.
Denn woher soll der Staat als Sorgeverpflichteter wissen, dass die leiblichen Eltern beide tot sind? Die Behauptung des Kindes oder Erzählungen Dritter werden selten ausreichen können, damit das Elternrecht für immer verbindlich auf nichtleibliche Eltern übergehen kann.
Willst du mir schon wieder eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei unterstellen? Ich hatte dich deswegen schon mal zusammengestaucht und dachte, mit deiner Entschuldigung damals, sei die Sache geklärt gewesen.
Ja, das ist es. Das hat aber nichts mit dem Thema zu tun.
Gruß
rakete
Erst haben wir sie vergast, dann mit Gefängnis bestraft, dann gesellschaftlich geächtet.
Jetzt geht das nicht mehr und der Teil der Bevölkerung, der die gleichen Vorurteile hegt wie vor hundert Jahren, muss die Diskriminierung verfeinern. Zum Beispiel behaupten, die Wissenschaft hätte die Benachteiligung von Kindern, die von zwei Männern aufgezogen werden, bewiesen.
Oder man pudert sich mit Selbstgerechtigkeit ein:
Leider Gottes geht es in Demokratien um gleiches Recht für alle. Das darf aber auf keinen Fall geschehen!
Alle Argumente, die Franz und Rakete hier verwenden, wurden auch schon am Ende der Hexenverbrennung ins Feld geführt. Die letzte Frau wurde 1775 in Deutschland wegen „Teufelsbuhlschaft“ als Hexe zum Tode verurteilt. Diese Art der Argumentation gab es auch damals schon:
Andere Überzeugungen, (zum Beispiel in der katholischen Kirche). sind natürlich zu achten. Aber wer diese Überzeugungen internalisiert hat, sollte sich nicht darüber mokieren, wenn Erdogan die Evolution aus dem Schulunterricht streicht. Beides ist, gemessen an den Erkenntnissen der Forschung, irrational.
Sowohl ein Inhalt „hetero“ wie auch ein Inhalt „homo“ oder ein Inhalt „hetero und homo“ für den Begriff Ehe sind gleichzeitig rational/irrational - richtig/falsch - wahr/unwahr!
Deine Einordnung und Unterstellung ist, wie auch die dazugehörige historische „Argumentation“, Unsinn. Und/Oder nur daneben.
Weil die es jetzt (bald) Ehe nennen können, wird dann der Ehepartner automatisch gleichberechtigt hinsichtlich Betreuungs-/Sorgerecht? Der andere leibliche Elternteil ist dann raus? Der eingetragene Lebenspartner konnte doch auch bisher schon das Kind adoptieren? Was genau war da der Unterschied?
Also sollten auch alle ihr Haustier heiraten dürfen oder um bei Volker Beck zu bleiben auch minderjährige Kinder? Das Einverständnis gibt dann in solchen Fällen der geschäftsfähige Teil des Paares? Weil kann ja nicht sein, dass nicht alle die gleichen Rechte haben.
Man wollte unbedingt ein Erfolgserlebnis. Das haben jetzt alle. Die Kanzlerin ist ein Nichtthema los, das unerträglich aufgeblasen worden ist. Der Kanzlerkandidat der SPD kann sich mal kurz ganz dolle erfolgreich fühlen. Die Grünen und Linke auch. Alle zusammen können sich jetzt um die echten Probleme dieses Landes kümmern und können sich nicht mehr auf hinter diesem Scheinsuggorat verstecken.
Das BVerfG wird die Entscheidung bzw. das Gesetz kaum kippen. Eher möglicherweise irgendwelche Folge-/Begleiterscheinungen in anderen Gesetzen. Aber auch das eher unwahrscheinlich, weil ja tatsächlich schon bis auf Einzelaspekte der Adoption alles weitgehend angelichen war.
Schön wäre, wenn diese Entscheidung konsequent zum Anlass genommen wird Kinder und Familien stärker zu fördern/zu schützen.
Homosexuelle Paare können sich in dieser Beziehung das Ob und Wann wesentlich besser aussuchen und auch nochmal einen Rückzieher machen. In lesbischen Beziehung, wo eine Frau ein Kind austrägt, wird zudem ganz heftig selektiert. Da wird nichts dem Zufall überlassen.
Insofern ist der Schutz von Ehe und Familie durch das Grundgesetz durchaus keine unzulässige Diskriminierung gewesen. Man hätte das sicher an vielen Stellen konkretisieren und an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen können. Das nun aber gleich der Beliebigkeit preiszugeben?
Das ist Unsinn, wie ich bereits am grundgesetzlichen Mütterschutz und der Wehr-/Zivildienstpflicht nachgewiesen habe. Nicht einmal Azteken hätten hier das Recht auf freie Religionsausübung. 17jährige dürfen sich nicht als Kandidat(in) zur Wahl des/der Bundespräsidenten/in aufstellen lassen.
Aber wir können gerne einführen, dass alle einen Lkw mit Gefahrgut durchs Land fahren dürfen. Egal ob blind oder Vorschulkind, jeder sollte doch dieses Recht haben. ALLE!
Gleiches gilt natürlich für Waffenbesitz. Weg mit diesem diskriminierenden Erlaubniskram. Wenn die Jungs vom SEK mit MPs ballern dürfen, dann sollte das auch jeder Reichsbürger und jeder psychisch Gestörte dürfen. Immerhin geht es offenbar um die Verteidigung der Demokratie selbst.
Das Grundrecht „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ sagt eben nicht aus, dass alle das gleiche Recht haben bzw. gleich behandelt werden.
Es ist derzeit übrigens heterosexuellen Paaren verwehrt, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Diese „Ungleichbehandlung“ ist mit dem GG lt. BVerfG vereinbar.
Hast Du ausser hanebüchenen, polemischen Vergleichen noch etwas anderes zu bieten?
Wenn du Homosexualität mit Sex mit Kindern oder Tieren auf eine Stufe setzt, sagt das nichts über Homosexuelle aus, aber sehr viel über dich. Und zwar nichts Gutes.
Um nur mal einen Punkt rauszugreifen:
Warum sollten Menschen, die heiraten wollen und Kinder adoptieren, eher „spaßorientiert“ sein als solche, die unverheiratet zusammenleben?
Der Staat sollte es BEGRüßEN, dass Homosexuelle heiraten - denn das bedeutet doch, dass sie verbindlich füreinander da sein und auch für ihre Kinder die Verantwortung übernehmen wollen.
Er hat nicht HS mit (…) auf eine Stufe gestellt, sondern HJS mit der Konsequenz seines Schlagwortes konfrontiert, wobei er mit den Haustieren auf Abwege geriert.
Hingegen ist die „Kinderehe“ keinesfalls völlig abwegig, wie wir erst vor Monaten anhand einiger, die neu im Land sind, erleben mussten. Da gab es ein längeres Ringen, um diese Ehen in D als ungültig einzustufen.
Daher gilt auch bzgl. Artikel 3(1) GG nicht der exakte Wortlaut.
Weil es über die letzten 20 Jahre irgendwie gelungen ist, den Leuten einzureden, daß es falsch ist, unterschiedliche Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln bzw. zu bezeichnen. Alle sind völlig gleich, auch wenn sie noch so verschieden sind.
Dabei ist es ganz simpel: zwei Männer oder zwei Frauen sind nicht das gleiche wie ein Mann und eine Frau.
Sowohl sprachlich als auch rechtlich ziehen wir willkürlich Grenzen: zwischen 17 Jahren und 364 Tagen und 18 Jahren, zwischen 50 und 51 km/h, zwischen Banken und Sparkassen, zwischen LKW und PKW usw.
Warum nicht zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft unterscheiden? Rechtlich ausgestalten könnte man beide gleich, wenn man das für opportun hält. Es gibt aber überhaupt keinen Grund dafür, für beide Varianten den gleichen Begriff bzw. das gleiche rechtliche Institut zu verwenden. Oder anders: es gibt keinen Grund, warum man unterschiedliche Sachverhalte nicht verschieden bezeichnen könnte.
Den ich bereits vor vier Tagen verlinkte, was Dir dank der Übersichtlichtkeit in grösseren Threads entgangen sein wird. Und weil Du sicher nicht der einzige bist, füge ich noch einen ebenfalls bereits erwähnten, zweiten ehemaligen BVerfG-Richter hinzu.
Die Frage muss umgehend vor das BVerfG, allein schon aus Gründen der Rechtsklarheit. Man stelle sich vor, dass ein paar hundert (baldige) Homo-Ehepaare erst in zwei Jahren erführen, dass ihre Ehe für ungültig erklärt werden muss, wei sie verfassungswidrig zustandekam.
Btw ist es dem kafkaesken Wahlzirkus zu verdanken, dass die AfD sich als „Retter der (tradierten) Ehe“ in Pose wirft und vollmundig ihre Absicht bekundet, einen Gang nach Karlsruhe prüfen zu wollen. Nicht etwa wegen ihrer Position die ebenso legitim ist wie der konträre Wille, die Homo-Ehe politisch durchzusetzen. Aber die AfD hat gar keine Befugnis zur Beschwerde. Keinem AfD-Mitglied ist durch die etwaige Änderung ein Grundrecht verletzt worden. Damit bliebe, falls ich nicht irren sollte, nur der Weg einer Normenkontrollklage seitens des Bundesrates (kann man wg. R2G-Übermacht vergessen) oder eines Bundeslandes.
Bayern ist bereits aufgerufen worden und hetzerisches Gezetere über angebliche Homophobie der CSU dürfte wg. jahrzehntelang eingeübter Feindbildfunktion auch nicht lange auf sich warten lassen.