Adoptivmutter will das Kind ihres Adoptivkindes ni

Hallo!

Nehmen wir an, da ist eine junge Mutter (selber adoptiert) die aus Krankheitsgründen ihr Kind (heute 4 Jahre) bei Ihrer Adoptivmutter gelassen hat.

Sie möchte langsam ihr Kind umgewöhnen (regelmäßiger Kontakt war da) und es letztendlich im Alter von 6 Jahren ganz zu sich holen - damit er auch gleich bei ihr in der Schule eingeschult werden kann!

Die Adoptivmutter hat mehr Geld, und weigert sich, daß Kind heraus zu rücken!

Wie könnte genannte Mutter am besten vorgehen - um ihr Kind dort weg zu holen?

Wird ja nicht einfach, weil ständiger Lebensmittelpunkt bei der Adoptivmutter - aber gelten Mutterrechte auch noch etwas?

Ich hoffe, ich habe das richtig geschrieben - und hoffe auf echten Rat!

Alles Liebe

Sylvia

Hallo Sylvia,

wenn ein Kind zur Adoption freigegeben wurde, hat die leibliche Mutter Ihre Rechte voll an die Adoptiv-Eltern bzw -Mutter abgetreten. Sie hat eigentlich auch dem Gesetze nach kein Verwandtschafts-Verhätlnis mehr mit dem Kind.

Somit ist es rechtens wie die aktuelle Mutter des Kindes vorgeht. Ein kind zu adoptieren ist kein leichter Vorgang. Wenn das Kind bereits 4 Jahre bei den Adoptiv-Eltern oder -Mutter wohnt und dort sein Lebensmittelpunkt hat, ist es dem Jugendschutz nach auch nachvollziehbar dass es auch dort bleiben soll.

Nachdem das Kind 18 geworden ist verhält es sich anders. Dann gilt das Erwachsenen-Recht. Dann hat die leibliche Mutter eventuell die Möglichkeit mit ihrem Kind Kontakt aufzunehmen. Dann liegt es einfach am Kinde selbst, ob es mit ihr Kontakt behalten möchte oder nicht.

Diese Info basiere ich auf Erfahrungen näherer Bekannten.

Gruß
Edgar

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Hallo,

wenn ein Kind zur Adoption freigegeben wurde,

Woraus liest du das in der Ursprungsfrage?

Somit ist es rechtens wie die aktuelle Mutter des Kindes
vorgeht.

So wie ich das verstehe ist die Mutter des Kindes noch immer seine Mutter. Sie hat es lediglich ihrer (Adoptiv-)Mutter übergeben. Davon, dass die Adoptivmutter der Mutter des Kindes das Kind (ihren Enkel sozusagen) adoptiert hat, kann ich nichts lesen.

Oder hab ich jetzt was über-/falsch gelesen?

MfG

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Hallo Sylvia,

wenn ein Kind zur Adoption freigegeben wurde, hat die
leibliche Mutter Ihre Rechte voll an die Adoptiv-Eltern bzw
-Mutter abgetreten. Sie hat eigentlich auch dem Gesetze nach
kein Verwandtschafts-Verhätlnis mehr mit dem Kind.

Ich glaube, die Kindsmutter hatte ihr eigenes Kind bei ihrer eigenen, ehemaligen Adoptivmutter abgegeben. Das Kind wurde nicht adoptiert. Somit stellt sich die ganze Situation ganz anders dar. Sonst sollte sich Sylvia noch mal melden.
Nur einen Plan dafür habe ich nicht, aber machbar ist sicherlich was.
Wenn es so ist, wie ich denke, gibt es hier sicher noch andere Ratschläge.

1 Like

Hallo Edgar!

Eben kurz zur Info!

Das Kind wurde von der Adoptivmutter der Mutter nicht adoptiert - es ist dort nur in Pflege!

Die Mutter ist dort Adoptivkind!

Ich weiß, es ist schwierig!

Alles Liebe

Sylvia

noch mehr Info
Hallo,

Das Kind wurde von der Adoptivmutter der Mutter nicht
adoptiert - es ist dort nur in Pflege!

Noch mehr Info ist notwendig:
War es eine informelle Abmachung zwischen Mutter und Adoptivmutter oder ist das Kind da mit dem Segen des Jugenamtes (und eventuell auch Geld vom Staat) in Pflege?

Gruß
Elke

PS: Dass das Verhältnis zwischen Mutter und Großmutter über eine Adoption besteht, ist IMHO nicht von Bedeutung.
Es geht lediglich darum, dass die leibliche Mutter des 4jährigen Kindes ihre Erziehungsaufgaben zeitweilig an ihre Mutter abgegeben hat.

Hallo, zwei Begriffe sind hier zu unterschienden, wer hat das Sorgerecht und wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn das Kind bei der Adoptivoma offiziell (übers Jugendamt) zur Pflege untergebracht ist, dann können da sehr unterschiedliche Konstellationen möglich sein und es wäre auf jeden Fall Das Jugendamt miteinzuschalten.
Wenn es nur so eine private Vereinbarung zwischen den Beteiligten ist, dürfte beides bei der Mutter des kindes verblieben sein. Damit hat sie das volle recht, das Kind zu sich zu nehmen, aber auch die Pflichten die sich darauf ergeben. Da mag es natürlich sein, dass sie dazu krankheitsbedingt noch nicht in der Lage zu ist. Auch für diesen Fall wäre das Jugendamt ein passender Ansprechpartner, dabei kann es aber auch schiefgehen, so dass das Kind dann noch wieder zu anderen Pflegeeltern kommt, und es kann sich daraus ergeben, dass ein weiterer Kontakt mit den bisherigen Erziehungsberechtigten durch dieses Hin und Her als kindeswohlgefährdend eingestuft wird (mal den schlimmsten Fall angenommen unter echt extrem miesen Bedingungen, zB. extrem schwere psychische Krankheit der Mutter). Sollte es also dieser Fall sein, ist es evtl sinnvoller erst einmal einen Familienrechtsanwalt einzuschalten.

Gruß
Susanne
Dies stellt nur die unbedeutende Meinung eines Rechtslaien dar und sollte vor allem Hinweise zu möglichen googlebaren Begriffen geben.

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Hallo,

zwei Begriffe sind hier zu unterschienden, wer hat das

Sorgerecht und wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Das Sorgerecht liegt bei Mutter und Vater, Aufenhaltsbestimmungsrecht bei der Oma!

Wenn das

Kind bei der Adoptivoma offiziell (übers Jugendamt) zur Pflege
untergebracht ist, dann können da sehr unterschiedliche
Konstellationen möglich sein und es wäre auf jeden Fall Das
Jugendamt miteinzuschalten.

***Sind eher private Absprachen!

Wenn es nur so eine private Vereinbarung zwischen den
Beteiligten ist, dürfte beides bei der Mutter des kindes
verblieben sein.

*******Dann wohl nicht ganz? Die Mutter hatte einen schweren Unfall damals?!?

Damit hat sie das volle recht, das Kind zu

sich zu nehmen, aber auch die Pflichten die sich darauf
ergeben. Da mag es natürlich sein, dass sie dazu
krankheitsbedingt noch nicht in der Lage zu ist. Auch für
diesen Fall wäre das Jugendamt ein passender Ansprechpartner,
dabei kann es aber auch schiefgehen, so dass das Kind dann
noch wieder zu anderen Pflegeeltern kommt, und es kann sich
daraus ergeben, dass ein weiterer Kontakt mit den bisherigen
Erziehungsberechtigten durch dieses Hin und Her als
kindeswohlgefährdend eingestuft wird (mal den schlimmsten Fall
angenommen unter echt extrem miesen Bedingungen, zB. extrem
schwere psychische Krankheit der Mutter). Sollte es also
dieser Fall sein, ist es evtl sinnvoller erst einmal einen
Familienrechtsanwalt einzuschalten.

Kind und Mutter leben in verschiedenen Bundesländern!
Im Bundesland der Mutter ist dieses auf ihrer Seite - im Bundesland des Kindes ist das Jugendamt auf der Seite der Oma!

alles Liebe

Sylvia

HALLO IHR WISSENDEN! Weshalb wird hier besonders hervorgehoben, daß die Mutter des kleinen Kindes adoptiert worden ist?? Ein adoptiertes Kind IST ein eigenes Kind. Daß die Oma des Kleinkindes an dem Lütten hängt, ist wohl verständlich, aber es ist nicht ihres, sie muß es hergeben. Mit gutem Willen, läßt sich eine gute Basis für die drei finden, bestimmt.-- Um nochmal auf die Adptionen zurückzukommen: Leiblich oder nicht: KIND IST KIND. Jedes Kind hat die Chance, glücklich zu werden, meist gelingt es ja auch, ob leiblich geboren oder nicht…Gruß Erika

Hallo,

Leiblich oder nicht: KIND IST KIND.

Ja. Hab ich aber auch schon gesagt, vielleicht ist deshalb keiner mehr drauf eingegangen.

Gruß
Elke

PS: es stand in meinem PS