Hallo,
zwei Begriffe sind hier zu unterschienden, wer hat das
Sorgerecht und wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das Sorgerecht liegt bei Mutter und Vater, Aufenhaltsbestimmungsrecht bei der Oma!
Wenn das
Kind bei der Adoptivoma offiziell (übers Jugendamt) zur Pflege
untergebracht ist, dann können da sehr unterschiedliche
Konstellationen möglich sein und es wäre auf jeden Fall Das
Jugendamt miteinzuschalten.
***Sind eher private Absprachen!
Wenn es nur so eine private Vereinbarung zwischen den
Beteiligten ist, dürfte beides bei der Mutter des kindes
verblieben sein.
*******Dann wohl nicht ganz? Die Mutter hatte einen schweren Unfall damals?!?
Damit hat sie das volle recht, das Kind zu
sich zu nehmen, aber auch die Pflichten die sich darauf
ergeben. Da mag es natürlich sein, dass sie dazu
krankheitsbedingt noch nicht in der Lage zu ist. Auch für
diesen Fall wäre das Jugendamt ein passender Ansprechpartner,
dabei kann es aber auch schiefgehen, so dass das Kind dann
noch wieder zu anderen Pflegeeltern kommt, und es kann sich
daraus ergeben, dass ein weiterer Kontakt mit den bisherigen
Erziehungsberechtigten durch dieses Hin und Her als
kindeswohlgefährdend eingestuft wird (mal den schlimmsten Fall
angenommen unter echt extrem miesen Bedingungen, zB. extrem
schwere psychische Krankheit der Mutter). Sollte es also
dieser Fall sein, ist es evtl sinnvoller erst einmal einen
Familienrechtsanwalt einzuschalten.
Kind und Mutter leben in verschiedenen Bundesländern!
Im Bundesland der Mutter ist dieses auf ihrer Seite - im Bundesland des Kindes ist das Jugendamt auf der Seite der Oma!
alles Liebe
Sylvia