Ein Brief ist erst einmal ein - papierhaftes - Dokument, was im Zweifel vorher als Datei erzeugt wurde und als solche weiterhin existiert. Um der Aufbewahrungspflicht - die ich hier weiterhin nicht sehe - genüge zu tun, ist es ausreichend, eine körperliche Kopie davon in einem Aktenordner oder dieses Schreiben in elektronischer Form als PDF- oder Word-Dokument abzulegen.
Seit wenigstens 25 Jahren dürfte es aber kaum noch ein Unternehmen geben, daß seine Kunden- (bzw. allgemeiner:) Adreßdatensätze auf Karteikarten speichert. Dafür gibt es Datenbanken oder im einfacheren Fall Excel-Listen, die dann für Serienbriefe oder zu anderen Zwecken verwendet werden.
Auch wenn man den Brief als Dokument meint aufheben zu müssen, ist es hinsichtlich der Aufbewahrungspflicht völlig unkritisch, den fraglichen Kundendatensatz aus der Tabelle bzw. Datenbank zu löschen. Daß man hier eine Aufbewahrungspflicht erfindet und vorschiebt, deutet darauf hin, daß man Fragesteller in absehbarer Zeit - uuups - versehentlich wieder ein Schreiben zusenden will - oder daß der Briefeschreiber von dem, was er da schreibt, keine Ahnung hat.