Hallo. Ich wollte einmal wissen ob ein Inhaftierter nach seiner Entlassung eine meldepflichtige Adresse hinterlassen muss? Danke
Moin,
das sollte man dem Inhaftoerten in der Haftanstalt sagen können, am besten noch vor der Entlassung.
Gruß
Ralf
Hallo,
ich wüsste nicht, warum das notwendig sein sollte. Justizvollzugsanstalten sind ja keine Adresslagerstellen und haben auch nicht das Bedürfnis, den Kontakt wegen der schönen gemeinsamen Zeit aufrechtzuerhalten. Da sich der ehemalige Insasse sowieso mit seiner neuen Adresse bei einem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro anmelden muss (bis zur Entlassung war der Wohnsitz ja die JVA), kann die JVA diese dort erfragen, falls aus irgendeinem Grunde doch eine Kontaktaufnahme notwendig sein sollte.
Gruß
C:
Hallo,
der Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt e.V. hat eine nette, kleine Übersicht erstellt, über Dinge, die auf eine, aus der Haft entlassene, Person zukommen. Link
Dort ist kein Punkt zu finden, dass die entlassene Person bei der Haftanstalt eine Adresse hinterlassen muss. Sie muss sich beim Einwohnermeldeamt melden, bei der Krankenkasse und anderen Einrichtungen. Und …
Sofern eine Bewährung oder Führungsaufsicht angeordnet wurde, meldet sich der Soziale Dienst der Justiz (Bewährungshilfe) nach der Haftentlassung. Sollte die Wohnadresse nicht mehr mit der Entlassungsadresse übereinstimmen, sollte sich umgehend selbstständig bei der Bewährungshilfe gemeldet werden. Sollte sich innerhalb der ersten 2 Wochen niemand melden, sollte man sich ebenfalls selbsständig melden.
Hervorhebung durch @Pierre
Quelle: Link oben
… aber eben nicht bei der Haftanstalt.