die Frage hat ja nicht wirklich was mit „Hauskauf“ zu tun…
Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist jederzeit möglich, solange für den Bezug eines neuen Wohnortes ein Nachweis vorgelegt werden kann. In diesem Fall wäre das wohl der Kaufvertrag.
Bei uns wollte das Meldeamt keinen Nachweis, denn der Kaufvertrag war unterzeichnet und somit gehörte das Haus mir.
Der Eintrag im Grundbuch kann mitunter ja ewig dauern.
Also denke ich dass dem nichts im wege steht.
wenn Sie eingezogen sind sollten Sie die Adresse ändern. Der Kauf der Immobilie an sich bedeutet ja nicht, dass Sie dort wohnen. Sie könnten die Immobilie ja auch vermieten…
Beim Einwohnermeldeamt des bisherigen Wohnortes können Umziehende sich frühestens sieben Tage vor dem tatsächlichen Auszug abmelden. Für die Abmeldung benötigt man Personalausweis oder Reisepass.
Im neuen Meldebezirk geht es dann von vorne los. Wieder will das Meldeamt informiert sein – und zwar innerhalb kurzer Zeit. Je nach Bundesland gelten Fristen von ein bis zwei Wochen, innerhalb derer sich Umziehende gemeldet haben müssen.
Kommen sie ihrer Pflicht nicht nach, drohen im schlimmsten Fall Geldbußen ab 25 EUR aufwärts. Übrigens: Auch beim Umzug innerhalb des gleichen Meldebezirks ist es erforderlich, das zuständige Amt zu informieren bzw. persönlich zu erscheinen!