ADS-Möglichkeiten der Berücksichtigung

Hallo Miteinander!

Welche Möglichkeiten der Berücksichtigung bei der Zensurengebung bzw. Bildung gibt es in Niedersachen für Kinder, die an ADS erkrant sind?
Es gibt zwar den Erlass zur Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, die eine entsprechende Berücksichtigung finden, aber ich konnte in den NSchG nichts finden, die mit einer ADS-Erkrankung zusamenhängenden Behinderungen berücksichtigt.
Kann mir jemand hier bitte weiterhelfen?

Danke
Pamfilya

P.S.: Die Schule stellte sich bei dieser Frage dumm…

Hallo Pamfilya,

das handeln die einzelnen Bundesländer ganz unterschiedlich. BW nimmt z.B. gar keine Rücksicht. In, ich glaube es war NRW, haben die Kinder etwas mehr Zeit bei Klassenarbeiten.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo zusammen!

Hier in NRW habe ich davon bisher nichts gehört.

In Berlin scheint es aber zumindest theoretisch möglich, wobei die Formulierung „kann angewendet werden“ wieder ein Gummiparagraph ist:

http://66.102.9.104/search?q=cache:EAmOmAsq5hcJ:www…

(Auf Seite 5 links)

…Das Kultusministerium hat z. B.erst im September einen Kommentar „Notengebung für behinderteSchüler – Nachteilsausgleich“ herausgegeben, der analog auch auf SchülerInnen mit ADHS angewendet werden kann…

http://66.102.9.104/search?q=cache:8YmZhBWCCHcJ:zeit…

(Titel:„Was Lehrer unternehmen sollten“)

…Die meisten Kinder mit ADHS benötigen in der Schule besondere Unterstützung und Förderung, damit sie ihre Möglichkeiten ausschöpfen und somit den schulischen Erfordernissen gerecht werden können.Lehrer können den Familien – nebeneiner adäquaten Unterrichtsgestaltung– zusätzlich helfen, indem sie den be-troffenen Kindern die in den gesetzlichen Regelungen vorgesehenen För-dermöglichkeiten einräumen.

Nachteilsausgleich

Der so genannte Nachteilsausgleich wird in den meisten Bundesländern in den Schulgesetzen für kranke Schülerinnen und Schüler geregelt.Ob ein solcher Nachteilsausgleich (z. B. verlänger-te Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten, in-dividuell gestaltete Pausenregelungen oder differenzierte Hausaufgabenstellung) gewährt wird, entscheidet die Schule selbst;
Antragsteller sind bei minderjährigen Kindern die Eltern.Voraussetzung ist eine ärztliche Diagnose mit entsprechender Empfehlung für die Schule…

Angelika

P.S.
In einem persönlichen Gespräch mit den Lehrern und mit Vorlage eines entsprechenden Attestes kan man nach meiner Erfahrung viel mehr erreichen für das Kind, als wenn man gleich mit Paragraphen wedelt.

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